Oberstaatsanwalt Andreas Brendel führte in seinem Plädoyer aus, B. habe 1944 als Mitglied der Waffen-SS in den Niederlanden mit seinem Vorgesetzten August Neuhäuser den Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema hinterrücks ermordet. Beide hätten geschossen oder zumindest einer mit Einwilligung des anderen, sagte er. Brendel forderte eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten.
Zeugen: Erschießung auf fingierter Flucht
Die Grenz- und Sicherheitspolizei in der niederländischen Hafenstadt Delfzijl hätte Dijkema damals auf einem Bauernhof festgenommen. Nach übereinstimmenden Aussagen mehrerer Zeugen hatten B. und sein direkter Vorgesetzter den Befehl, den Widerstandskämpfer auf einer fingierten Flucht zu erschießen. Der Staatsanwalt betonte, der Befehl zur Ermordung sei zwar von höherer Stelle gekommen. Eine Befehlsverweigerung sei aber auch damals möglich gewesen und hätte keine schwersten Folgen gehabt. Dazu wurde im Prozess das Beispiel eines anderen Mitglieds der Grenzpolizei angeführt. Dieser Mann wollte ein Erschießungskommando nicht übernehmen. Die Aufgabe habe dann Neuhäuser übernommen.
B. bestreitet die Tat
Der heute 92-jährige B. hatte die Tat über seinen Anwalt bestritten. Er verwies auf seinen Vorgesetzten, der als einziger dabei gewesen sei. Dieser ist bereits 1985 verstorben. Mehrere Zeitzeugen wurden in dem Prozess vor dem Hagener Landgericht vernommen - darunter eine ehemalige Freundin von B.s Frau und eine Dolmetscherin, die bei Verhören von Widerstandskämpfern in Groningen dabei war. Sie berichtete, dass Häftlinge auch ohne Prozess erschossen wurden. Die Schwester des Opfers hatte erklärt, sie habe von den Aktivitäten ihres Bruders im Widerstand gewusst. Er habe untergetauchten Menschen geholfen.
Angeklagter bricht sein Schweigen
B. äußerte sich am Donnerstag (19.12.2013) erstmals vor Gericht. Er gab zu Protokoll, dass er wie seine Eltern der NSB, dem niederländischen Pendant zur NSDAP, beigetreten sei. Schon als Jugendlicher sei er wegen der besseren Arbeitsmöglichkeiten nach Deutschland ausgewandert, zur Waffen-SS aus "Idealismus" gegangen. Nach einem halben Jahr Ausbildung sei er an die Ostfront gekommen. Als er erkrankte, sei er erst beim Nachschub und dann beim Grenz- und Sicherheitsdienst in Delfzijl eingesetzt worden.
Wegen Beihilfe zum Mord bereits verurteilt
Nach dem Zweiten Weltkrieg war B. in den Niederlanden in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Später wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits in Deutschland untergetaucht. Hier wurde er in den 1980er Jahren wegen Beihilfe zur Ermordung zweier jüdischer Brüder zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Erst Totschlag, jetzt mutmaßlich Mord
Das Hagener Landgericht hatte wegen der Erschießung des Widerstandskämpfers schon einmal ein Verfahren eröffnet. Die Tat wurde damals als Totschlag behandelt und galt deshalb als verjährt. Jetzt geht es um mutmaßlichen Mord - und der verjährt nicht. Der Prozess soll am 6. Januar 2014 mit den Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil könnte am 8. Januar folgen.