8,7 Milliarden Euro sollen die Kommunen im kommenden Jahr aus dem Steuertopf bekommen. Das sind 235 Millionen Euro mehr als 2012, allerdings auch 63 Millionen Euro weniger, als das Land eigentlich zugesagt hatte. Der Grund dafür sei, dass es sowohl bei den Steuermitteln als auch dem Hilfsprogramm "Stärkungspakt Stadtfinanzen" neue Berechnungen gegeben habe, so Jäger am Dienstag (04.12.2012) in Düsseldorf. Die Folge: Die Kommunen müssen nun ihre Haushaltspläne an die geringeren Einnahmen anpassen.
Städtetag NRW fordert mehr Geld
Angesichts der Neuberechnungen befürchtet der nordrhein-westfälische Städtetag "erhebliche Verwerfungen" bei der Haushaltskonsolidierung in mehreren Kommunen. Das Problem sei, so der Vorsitzende des NRW-Städtetags, Norbert Bude, dass die ursprünglichen Haushaltssanierungspläne "auf Basis anderer Daten" erarbeitet und durchgesetzt worden seien. Diese könnten jetzt "nicht wieder aufgeschnürt werden". Neue Sparrunden in Millionenhöhe seien nicht möglich. Bude, selbst Oberbürgermeister von Mönchengladbach, fordert die Landesregierung deshalb auf, die Mittel so aufzustocken, "dass Verwerfungen verhindert werden".
Falsche statistische Daten
NRW-Innenminister Ralf Jäger musste neu rechnen.
Die Änderungen bei der Berechnung im Stärkungspakt haben die Städte dabei allerdings selbst zu verantworten: Sie hatten falsche statistische Daten gemeldet. Konkret hatten sie einen Bedarf auf Grundlage älterer Daten ermittelt. Einzelne Kommunen hatten die Richtigkeit der Angaben bezweifelt und neu geprüft. "Es ist ärgerlich, dass 26 Kommunen mit einer geringeren Konsolidierungshilfe rechnen müssen", so Jäger. Die Neuberechnung ergab etwa für Oberhausen, dass die Stadt nur noch 52,7 Millionen Euro statt 65,5 Millionen Euro erhält. 35 Kommunen profitieren allerdings von der Neuaufteilung. Die zehn Städte im Kreis Recklinghausen können sich über Mehreinnahmen von 20,7 Millionen Euro freuen.
Auszahlung nach Gesetzesänderung
An dem so genannten Stärkungspakt nehmen 61 Städte und Gemeinden sowie 17 Kreise teil. Bevor das Geld überwiesen wird, ist eine erneute Beratung im Landtag notwendig. Dort muss eine Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes beschlossen werden. Mit dem Beginn des Verfahrens wird für Anfang 2013 gerechnet.