Mit dem Auto im Urlaub: Wichtige Tipps und Hinweise
Stand: 01.07.2024, 06:00 Uhr
Welche Strafen deutschen Autofahrern bei Verkehrsverstößen im Ausland drohen, ob Bußgeldbescheide aus anderen Ländern bezahlt werden müssen und wie man im Falle eines Unfalls richtig reagiert: Rechtsanwalt Kay Rodegra gibt wertvolle Tipps.
- Sendehinweis: Sommerfrische | 1. Juli 2024, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
Was bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht
Vor der Fahrt ins Ausland sollte jeder schauen, welche Besonderheiten in dem Land gelten, rät Rechtsanwalt Kay Rodegra. Denn auch hier schütze „Unwissenheit vor Strafe nicht.“ Und so drohten auch deutschen Autofahrern im Ausland mitunter saftige Geldstrafen und sogar Fahrverbote.
Achten Sie auf die Geschwindigkeitsbegrenzung im Ausland.
Zu allererst sollte man sich natürlich auch im Ausland an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, erinnert Kay Rodegra. Denn die Bußgelder für zu schnelles Fahren sind dort zum Teil um einiges höher als in Deutschland. Wer etwa in Frankreich mehr als 50 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt 1500 Euro. In Großbritannien werden dafür schon bis 2930 Euro fällig. Und in Österreich sind es sogar bis zu 7500 Euro.
Seit dem 1. März 2024 können in Österreich sogar Autos von Rasern beschlagnahmt und versteigert werden – nämlich ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerhalb von Ortschaften. Und das gilt auch für deutsche Urlauber.
Mit dem Auto im Urlaub: Wichtige Tipps und Hinweise
Sommerfrische – Der Nachmittag im Westen und Südwesten. 01.07.2024. 11:19 Min.. Verfügbar bis 01.07.2026. WDR.
Was Autofahrer im Ausland außerdem beachten sollten
In den meisten anderen Ländern Europas gilt wie in Deutschland eine Promille-Grenze von 0,5. Zum Teil ist sie aber auch niedriger. In Norwegen, Schweden oder Polen etwa liegt sie bei 0,2 Promille.
Der Besitz von Cannabis wird im Ausland teils streng bestraft.
Ganz besonders vorsichtig sollte man zudem beim Thema „Cannabis“ sein, warnt Kay Rodegra. Denn nur weil dies nun in Deutschland legalisiert wurde, habe das keinerlei Auswirkungen auf die Rechtslage im Ausland. Und wer mit Cannabis im Gepäck oder am Steuer erwischt werde, dem drohten in anderen Ländern „teilweise drastisch strenge Strafen“.
Zudem gibt es im Ausland mitunter Sonderregelungen – wie zum Beispiel Umwelt-Zonen und Umwelt-Tempolimits. In Österreich etwa dürfen Verbrenner auf Abschnitten mit der Kennzeichnung „IG-L“ lediglich 100 Stundenkilometer fahren, Elektroautos hingegen 130 Stundenkilometer. Außerdem dürfen insbesondere ältere Diesel-Fahrzeuge in einige Städte nicht hineinfahren – wie etwa Antwerpen, Paris oder Madrid.
Welche Konsequenzen deutschen Autofahrern drohen
Wer einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhält, sollte sich zunächst vergewissern, dass es sich dabei nicht um einen Betrugsversuch handelt, sagt Rodegra. Im Zweifel bei der entsprechenden Stelle nachfragen.
Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollte man, wenn sie rechtens sind, immer bezahlen.
Ist der Bußgeldbescheid rechtens und gerechtfertigt, dann sollte man diesen auch bezahlen, rät Rodegra. Ab einer Höhe von 70 Euro, inklusive Verwaltungsgebühren, dürfen ausländische Bescheide aus der EU und der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden. Bußgeldbescheide aus Österreich sogar schon ab einer Höhe von 25 Euro.
Ist man hingegen nicht einverstanden, kann man auch Bußgeldbescheiden aus dem Ausland widersprechen. So könne man auch in diesem Fall an die entsprechende Stelle schreiben oder einen Anwalt einschalten und diesen den Fall übernehmen lassen.
Unter Umständen drohen aber nicht nur Geldstrafen. Womöglich begeht man beim Autofahren im Ausland auch eine Straftat – etwa, wenn man zu viel getrunken hat. Und das bedeutet: Fahrverbot. Allerdings: „Das gilt immer nur im jeweiligen Land“, sagt Rodegra. „Seinen deutschen Führerschein darf man also auch dann behalten.“
Das Gleiche gilt bei Punkten. Zwar kann man etwa auch in Österreich für Verkehrsverstöße Punkte kassieren. Diese haben aber keine Auswirkungen auf die Anzahl der Punkte in Deutschland.
Wie man im Falle eines Unfalls richtig reagiert
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte immer einen Europäischen Unfallbericht bei sich haben, rät Kay Rodegra. Diesen gebe es in mehreren Sprachen, und man könne ihn einfach im Internet herunterladen und ausdrucken. „Wenn es zu einem Unfall kommt, können dort alle Beteiligten alle wichtigen Daten eintragen und austauschen.“
Zudem sollte man Fotos von der Unfallstelle machen und nach Zeugen fragen. Was man bei einem Unfall im Ausland allerdings nie sofort tun sollte: „Die Schuld zugeben“, sagt Rodegra. „Das sollte man immer später klären.“
Und wenn einem irgendetwas komisch vorkomme: Die Polizei rufen. Wer einen Unfall mit einem Mietwagen hat, müsse das ohnehin in aller Regel tun, sagt Rodegra.
Das Regulieren mit der ausländischen Versicherung ist aus Deutschland möglich.
Den Schaden anschließend mit der ausländischen Versicherung zu regulieren, ist auch problemlos im Nachhinein von Deutschland aus möglich. Denn von jeder europäischen Versicherung gibt es in jedem EU-Mitgliedsland einen sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten. Mit diesem kann man dann alles in deutscher Sprache klären. Die Kontakte bekommt man über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0, aus dem Ausland unter +49 40 300 330 300.
Komme es bei der Schadensregulierung zu Problemen oder gehe es um Personenschäden, rät Rodegra, sich Hilfe bei einem Anwalt zu holen. Rechtlich absichern könne man sich für diesen Fall mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung.