Er spricht sich für einen Tagessatz von 300 Euro aus. Das sei allerdings nur die Untergrenze. Ein angemessenes Honorar läge bei 622 Euro. Die Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, Antje Valentin, räumte aber ein, dass die Untergrenze mit den derzeitigen Förderbudgets kaum einzuhalten sei. Seit dem 01. Juli 2024 gilt bei Projekten, die zu mindestens 50 Prozent vom Bund finanziert werden, die Verpflichtung, eine Mindestvergütung nach den Empfehlungen der Fachverbände zu zahlen.
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