Den Feiertag mit ofenfrischen Brötchen zum Frühstück beginnen – das würden auch viele Menschen in Nordrhein-Westfalen gern an diesem Ostermontag machen. Es gibt da allerdings ein Problem: Die meisten Bäckereien in NRW haben an diesem Tag geschlossen, weil der Ostermontag einer von drei speziellen Tagen ist, an denen eine Sonderregel nicht greift.
Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag
Nachzulesen ist die im Ladenöffnungsgesetz des Landes. Das erlaubt es Bäckereien zwar grundsätzlich, auch an Sonn- und Feiertagen "für die Dauer von fünf Stunden" zu öffnen. Unter Paragraph 5 Absatz 4 heißt es aber, dass das "nicht für die Abgabe von Waren am Ostermontag, am Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag" gilt - also nicht am zweiten von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen.
Wer trotzdem nicht auf seine Brötchen oder sein Brot verzichten will, hat dennoch die Chance dazu. Zwar nicht zwingend bei der Stammbäckerei um die Ecke, aber dafür in Bahnhöfen oder an Flughäfen, an Tankstellen oder Kiosken. Und wer im Grenzgebiet zu den Niederlanden oder Niedersachsen lebt, hat es noch besser: Dort haben Bäckereien nämlich geöffnet.
Ausnahmen für Bäcker mit Café
Und es gibt eine weitere Ausnahme: Wenn die Bäckerei ein angeschlossenes Café betreibt, kann sie auch am Ostermontag öffnen. Denn dann gelten für sie die Öffnungszeiten des Gaststättenrechts - das erlaubt deutlich mehr. Man darf dann sogar Backwaren für außer Haus kaufen, wie der Bundesgerichtshof 2019 in einem Grundsatzurteil entschied.
Trotzdem hat am Ostermontag nicht jede Bäckerei auf, die ein paar Tische und Stühle im oder vor dem Laden stehen hat. Viele Betreiber gönnen ihren Mitarbeitern über Ostern einen freien Tag.
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