Der BSW-Antrag, eine Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie weitere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung seien unzulässig, teilten die Richter mit.
Das Bundesverfassungsgericht sei der Ansicht, dass das BSW noch gar nicht dort klagen dürfe, sagt Egzona Hyseni aus der ARD-Rechtsredaktion. Denn so ein Wahlprüfungsverfahren sei rechtlich ganz klar geregelt:
- In der ersten Stufe muss Einspruch beim zuständigen Ausschuss des Bundestages eingelegt werden. Der prüft, ob Fehler bei der Wahl passiert sind.
- Ans Bundesverfassungsgericht dürften sich Betroffene erst danach wenden.
Das BSW hat dagegen argumentiert, das zweistufige Verfahren gar nicht einhalten zu müssen, weil das Ergebnis so extrem knapp war, sagt Hyseni. Das habe die Richterinnen und Richter an Karlsruhe aber nicht überzeugt.
Endergebnis: BSW scheitert mit 4,98 Prozent denkbar knapp an Fünf-Prozent-Hürde
Am Freitag ist das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl bekanntgegeben worden. Das BSW hat demnach den Einzug ins Parlament nur um gut 9.500 Stimmen verpasst. Die Partei kam auf 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen - und liegt damit äußerst knapp unter der Fünf-Prozent-Hürde.
Nach dem in der Nacht nach der Wahl festgestellten vorläufigen Ergebnis waren es noch mehr als 13.000 Stimmen, die dem BSW fehlten. Insgesamt seien zusätzliche 7.425 Stimmen für das BSW als gültig gewertet worden, erklärte die Bundeswahlleiterin. Am 25. März soll dann der neue Bundestag zum ersten Mal zusammenkommen.
BSW scheitert mit Antrag auf Neuauszählung der Bundestagswahl. WDR Studios NRW. 13.03.2025. 00:52 Min.. Verfügbar bis 13.03.2027. WDR Online.
Das BSW kann nun eine Wahlprüfungsbeschwerde einreichen. Vors Bundesverfassungsgericht könne das BSW aber erst wieder, falls ein Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ohne Erfolg bleibt, sagt ARD-Rechtsexpertin Egzona Hyseni. Das könne aber noch einige Monate oder sogar Jahre dauern.
Unsere Quellen:
- Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts
- Beitrag der ARD-Rechtsredaktion in Karlsruhe
- Material der Nachrichtenagenturen Reuters und dpa