Das hat fast jeder Autofahrer schon mal erlebt: Beim Überholen rast von hinten ein anderes Auto heran, fährt unangenehm dicht auf, blinkt unablässig links und blendet penetrant die Lichthupe auf. Ganz klar, der will vorbei. Wie reagiere ich jetzt richtig? Gas geben? Oder den Verfolger ausbremsen? Wichtig ist vor allem, die Ruhe zu bewahren!
Nicht provozieren lassen
Auf keinen Fall zum "Gegenangriff" übergehen. Weder die Scheibenwaschanlage betätigen, noch dem Drängler einen Vogel zeigen oder ihn ausbremsen. Das kann sogar strafbar sein, weil dadurch die bestehende Gefährdung intensiviert wird.
Platz machen und ruhig bleiben
"Nicht auf das eigene Recht bestehen, sondern den Drängler überholen lassen", rät Roman Suthold, Verkehrsexperte des ADAC Nordrhein. Durchatmen und den Druck auf keinen Fall auf den Vorausfahrenden verlagern.
Polizei verständigen
Für eine Anzeige Kennzeichen, Automodell, Farbe und Personenbeschreibung parat haben. Beifahrer oder Beifahrerin können die Situation mit dem Handy filmen und die Aufnahmen der Polizei übergeben. "Dashcam-Aufnahmen helfen auch weiter", sagt Polizeihauptkommissar Peter Reuters von der Kreispolizeibehörde Wesel.
Darum ist drängeln gefährlich
Drängler fahren zu dicht auf. So verzeichnete allein die Autobahnpolizei Düsseldorf in ihrem Bereich mehr als 400 Unfälle, bei denen Menschen verletzt wurden, aufgrund von zu geringem Anstand - bei rund 1.000 Unfällen insgesamt im Zeitraum Januar bis September 2022.
Ein ausreichender Sicherheitsabstand verhindert aber Unfälle: Als Sicherheitsabstand gilt auf der Autobahn die Hälfte des Tachowertes in Metern. Bei 100 km/h sind das also 50 Meter. Die Entfernung lässt sich anhand der Leitpfosten am Straßenrand abschätzen. In der Regel stehen sie jeweils 50 Meter voneinander entfernt. Im vergangenem Jahr erwischte die Polizei 53.480 Fahrer oder Fahrerinnen in NRW, die sich auf der Autobahn nicht an den Sicherheitsabstand hielten, im Jahr davor drängelten 47.023.
Dränglern droht Fahrverbot
Wer mit 100km/h unterwegs ist und weniger als 25 Meter Abstand hält, dem droht ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Bei weniger als 5 Metern Abstand gibt es drei Monate Fahrverbot. Oben drauf gibt es noch 320 Euro Strafe und 2 Punkte. Die Strafen für diese Ordnungswidrigkeiten stehen im Bußgeldkatalog.
Drängeln als Straftat
Kommt zu dem ständigen Auffahren noch das Betätigen der Lichthupe hinzu, kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Nötigung werden. "Das ist immer dann der Fall, wenn das Auto als Waffe eingesetzt wird", erklärt Polizeihauptkommissar Peter Reuters. Also wenn der betroffene Autofahrer durch das Verhalten massiv unter Druck gesetzt wird, Angst bekommt und in Panik gesetzt wird. Nötigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Im vergangenem Jahr wurden in NRW laut Polizeilicher Kriminalstatistik 7.695 Strafanzeigen und/oder Strafanträge wegen Nötigung im Straßenverkehr gestellt. Im Jahr davor waren es 6.400 Fälle.
Über das Thema berichtet am 12.11.2022 auch das WDR 5 Morgenecho und die Aktuelle Stunde.