Zum Schutz des Klimas sollen Gas- und Ölheizungen aus Häusern und Wohnungen schrittweise verschwinden - komplett bis spätestens Ende 2044. So sieht es das Heizungsgesetz vor, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Ein großes Vorhaben, denn zurzeit wird in Deutschland noch vor allem mit diesen zwei fossilen Energieträgern geheizt.
Was bedeuten die geplanten Änderungen durch das Heizungsgesetz für Eigentümer, Eigenheimbesitzer auf dem Land und in der Stadt sowie für Mieter? Was sollte man beim Einbau neuer Heizungen beachten?
Für individuelle Fragen - auch zu Förderprogrammen - ist es ratsam, eine Energieberaterin oder einen Energieberater hinzuzuziehen. Ein solcher oder eine solche lässt sich zum Beispiel über die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur finden.
Im Folgenden geht es um diese Szenarien:
- Ich bin Eigentümer und habe eine alte Gas- oder Ölheizung. Was muss ich tun?
- Ich bin Eigentümer und habe eine relativ neue Gas- oder Ölheizung. Was muss ich tun?
- Ich bin Eigentümer und habe schon eine Wärmepumpe. Muss ich noch etwas tun?
- Ich bin Eigenheimbesitzer auf dem Land und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Was muss ich tun?
- Ich bin Eigenheimbesitzer in der Stadt und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Was muss ich tun?
- Ich wohne zur Miete. Kommen nun Kosten auf mich zu?
1. Ich bin Eigentümer und habe eine alte Gas- oder Ölheizung. Was muss ich tun?
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nicht zwangsläufig eine neue Heizung einbauen. Wenn das Heizsystem schon 30 Jahre in Betrieb ist, müssen bestimmte Heizkessel ausgetauscht werden - mit Ausnahmen. Diese Regel gilt auch jetzt schon.
Geht eine Heizungsanlage unreparierbar kaputt, ist beim Einbau einer neuen zu beachten, dass sie die Anforderungen an das geplante Heizungsgesetz erfüllt, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die schärferen Regeln gelten allerdings erst dann, wenn für den jeweiligen Wohnort ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
Vorzugsweise sollten Wärmepumpen eingebaut oder das Haus ans Fernwärmenetz angeschlossen werden, so die Absicht der Bundesregierung.
Nach jetzigem Stand ist aber auch der Einbau einer neuen Gasheizung möglich, wenn sie später auf Wasserstoff umgestellt werden kann. Allerdings ist noch unklar, ob es überhaupt eine breite Versorgung mit Wasserstoff geben wird. Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, trägt also, wie es derzeit aussieht, ein Restrisiko, dass die Anlage in Zukunft erneut ausgetauscht werden muss.
Auch Heizen mit Holz und Pellets soll erlaubt bleiben, heißt es in den "Leitplanken" für das neue Heizungsgesetz vom 13. Juni.
Sollte ich mir auch dann Gedanken zur Modernisierung machen, wenn meine Heizung noch funktioniert?
Ramona Mittag, Verbraucherzentrale NRW
Auch, wenn die alte Heizung noch bleiben kann, ist es sinnvoll, sich bereits Gedanken zum Thema Modernisierung zu machen. "Zum Beispiel, wenn die Heizung schon das ein oder andere Mal ausgefallen ist", sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale NRW. Zumal der Umstieg auf Erneuerbare jetzt noch gefördert wird.
Die Förderbedingungen für energetische Sanierungen seien derzeit noch üppig, meint Mittag. Derzeit wird der Einbau von klimafreundlichen Wärmepumpen mit einem Bundeszuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert - unabhängig vom Einkommen.
"Energieberater können einem individuell sagen, was nützlich ist - und in welcher Reihenfolge man die Maßnahmen angehen sollte." Warten hat zudem den Nachteil, dass durch die steigende CO2-Bepreisung fossile Energien immer teurer werden.
Gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat?
Wer seine alte Heizungsanlage gegen eine klimafreundliche neue austauschen will, kann auf Förderprogramme hoffen. Im geplanten Heizungsgesetz soll auch geregelt sein, wie die Förderung sozial gerecht ablaufen kann.
Geplant sind auch sogenannte Klimaboni: Wer seine Heizung austauscht, obwohl er gar nicht dazu verpflichtet wäre, bekommt zusätzliche 20 Prozent Förderung. Einen gleich hohen Bonus erhalten auch beispielsweise Wohngeldempfänger.
Wer verpflichtet ist, eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllt, erhält ebenfalls zusätzlich Förderung. Außerdem soll es Förderkredite geben, mit deren Hilfe Eigentümer die finanziellen Belastungen zeitlich strecken können.
2. Ich bin Eigentümer und habe eine relativ neue Öl- oder Gasheizung. Was nun?
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in diesem Fall nicht zwingend tätig werden. Das Gesetz betrifft neue Heizungen. Alle Anlagen, die nicht unter die bereits geltende Austauschpflicht nach 30 Jahren fallen, dürfen vorerst weiterlaufen. Endgültig abgeschaltet werden müssen alle fossilen Brennstoff-Heizungen zum 31.12.2044.
Sollte ich mir trotzdem schon jetzt Gedanken zur Modernisierung machen?
Ja, das ist zu empfehlen. Wenn man erneuerbare Energien in das bestehende Heizsystem einbindet, lassen sich fossile Brennstoffe einsparen. "Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, die Heizung mit einer Solarthermie-Anlage zu unterstützen", so Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale. Mithilfe der Sonnenenergie kann der Gasverbrauch, auch bei neuen Heizungen, reduziert werden. Förderungen gibt es unter anderem von der KfW-Bank. Mehr dazu hier:
Und: Auch wenn es noch eine Weile hin ist, kommt das Jahr 2045. Dann muss das Gebäude klimaneutral sein. Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband empfiehlt:
Julian Schwark, Schornsteinfegerverband
Es könne nur vorteilhaft sein, früh in die Analyse zu gehen. "Ist das Ergebnis dann, dass ich die nächsten Jahre nicht tätig werden muss, ist das ja auch eine sinnvolle Erkenntnis." Es sei dagegen ärgerlich, wenn man in einigen Jahren feststellt, man hätte früher tätig werden sollen.
3. Ich bin Eigentümer und habe schon eine Wärmepumpe. Muss ich noch etwas tun?
In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf. Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale NRW rät aber, nach dem richtigen Strom-Tarif Ausschau zu halten, um zu sparen. "Für Wärmepumpenheizungen gibt es spezielle Strom-Tarife, sogenannte Wärmepumpentarife. Sie sind günstiger, als der normale Haushaltsstrom-Tarif." Weitere Infos dazu gibt es bei der Verbraucherzentrale:
Sollte ich mir trotzdem Gedanken zur Modernisierung machen?
Um effizienter zu werden, könne die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage sinnvoll sein, sagt Ramona Mittag. "Und es gibt noch viele weitere Stellschrauben, um ein Gebäude effizienter zu machen."
Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband sieht das genauso. Er empfiehlt beispielsweise, zu prüfen, ob das Gebäude besser gedämmt werden kann. Denn:
4. Ich bin Eigenheimbesitzer auf dem Land und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Was nun?
Durch das geplante Heizungsgesetz besteht keine Pflicht, die alte Heizung sofort gegen eine neue auszutauschen. Kaputte Heizungen können repariert werden. Es sei denn, das Heizsystem ist 30 Jahre in Betrieb. Dann greift für viele die alte Regelung, dass eine Modernisierung erfolgen muss - mit Ausnahmen. Die schärferen Regeln gelten allerdings erst dann, wenn für den jeweiligen Wohnort ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
Für die Umstellung werde eine große Bandbreite an Technologien vorgeschlagen, sagt Julian Schwark vom Schornsteinfegerverband. Beispiele sind Solarenergie, eine Stromdirektheizung oder Wärmepumpen. Gängige Lösungen sind Erdwärme- und Luftwärmepumpen. Erdwärmepumpen nutzen Wärme aus der Erde, Luftwärmepumpen thermische Energie aus der Luft.
So funktioniert die weit verbreitete Luft-Wasser-Wärmepumpe
"Welche Heizanlage die beste Alternative ist, lässt sich nur individuell prüfen", so Schwark. Das hänge unter anderem vom Gebäude und der Nutzung ab. Wohnen beispielsweise viele Personen in dem Gebäude, lässt sich eine Wärmepumpe aufgrund des hohen Warmwasserbedarfs nicht wirtschaftlich betreiben. Ebenfalls sei entscheidend, ob mit Heizkörpern oder Fußbodenheizung gewärmt wird. Und ob neben der Heizungsanlage noch weitere energetische Modernisierungen anstehen.
Grundsätzlich lässt sich aber sagen:
- Fern- oder Nahwärmenetze sind auf dem Land in der Regel nicht vorhanden und dann keine Option.
- Erdwärmepumpen sind oftmals eine naheliegendere Lösung, da auf dem Land oft nicht so eng gebaut wird und meist nur wenige Personen in den Haushalten leben.
- Auch Luftwärmepumpen sind vielfach eine Option: Diese Anlagen sind zwar in etwa so laut wie ein Fernseher bei Zimmerlautstärke. Wenn die Nachbarn weit genug entfernt sind, stört der entstehende Schall sie aber nicht.
5. Ich bin Eigenheimbesitzer in der Stadt und habe eine alte Öl- oder Gasheizung. Welche Optionen gibt es?
Durch das geplante Heizungsgesetz besteht keine Pflicht, die alte Heizung sofort gegen eine neue auszutauschen. Kaputte Heizungen können repariert werden. Es sei denn, das Heizsystem ist 30 Jahre in Betrieb. Dann greift für viele die alte Regelung, dass eine Modernisierung erfolgen muss - mit Ausnahmen. Die schärferen Regeln gelten allerdings erst dann, wenn für den jeweiligen Wohnort ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.
Im Gegensatz zum Land hat man in der Stadt oftmals die Möglichkeit, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen. Mit dem Anschluss an ein Wärmenetz gilt die Vorgabe als erfüllt, dass man mit erneuerbaren Energien heizen muss. Denn die Netze sollen in Zukunft nur noch klimafreundlich betrieben werden. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar, aber noch nicht möglich, soll es eine Übergangsfrist geben.
Haben Eigenheimbesitzer in der Stadt keine Möglichkeit, das Fernwärmenetz zu nutzen, ist individuell zu prüfen, welche Alternativen es gibt.
Generell lässt sich sagen:
- PVT kann eine Option sein. Es handelt sich dabei um eine Kombination aus Solarthermie und Photovoltaik auf dem Dach. Die Sonnenenergie dient dann als Wärmequelle für eine Wärmepumpe.
- Durch die enge Bebauung in der Stadt ist es schwieriger, eine Luftwärmepumpe aufzustellen. Teils fehlt der Platz, teils fühlen sich Nachbarn durch Schall gestört. Hindert nur der Schall, gibt es aber Möglichkeiten, diesen einzudämmen - beispielsweise über Schallschutzhauben.
- Geothermie, bei der die Wärme aus dem tiefen Erdreich abgeschöpft wird, ist aufgrund der engen Bebauung ebenfalls meist schwierig zu realisieren. Näheres dazu erfahren Sie hier:
6. Ich wohne zur Miete. Können höhere Kosten auf mich zukommen?
Natürlich hätten Vermieterinnen und Vermieter den Wunsch, nach einer Sanierungsmaßnahme die Mieten zu erhöhen, sagt Ramona Mittag von der Verbraucherzentrale. "Und natürlich reagieren Mietende darauf mit Sorgen." Aber eigentlich handle es sich um eine Win-Win-Situation. "Der Vermieter hat ein modernisiertes Gebäude, das im Wert gestiegen ist. Und die Mieter haben geringere Energiekosten."
Zumal ein Großteil der Energie in privaten Haushalten für Raumwärme und Warmwasser benötigt wird.
Über dieses Thema berichteten wir am 08.09.2023 auch in der "Aktuellen Stunde" im WDR Fernsehen.