Jetzt kommt es auf die kommunale Wärmeplanung an
Stand: 14.06.2023, 15:55 Uhr
Am Donnerstag will die Ampelkoalition nicht nur das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag beraten, sondern auch das Wärmeplanungsgesetz. Was das für Mieter und Eigentümer bedeutet.
Von Thomas Drescher
Was hat es mit der kommunalen Wärmeplanung auf sich?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Kernstück der Wärmewende, die den Abschied von fossilen Energien einläutet. In Zukunft müssen Städte und Gemeinden eine Wärmeplanung aufstellen. Dazu wird in einem ersten Schritt umfassend ermittelt, wie jedes einzelne Gebäude in einer Stadt bisher geheizt wird. In einem zweiten Schritt sollen mögliche Einsparungen und der Einsatz erneuerbarer Energien abgeschätzt werden. Die Kommunen sollen darlegen, wie sie ihre Heiz-Infrastruktur klimaneutral umbauen wollen.
Dabei spielt auch das Thema Fernwärme eine Rolle: Gibt es beispielsweise Betriebe, deren Abwärme man für Haushalte nutzen kann? Sollen neue Stadtbezirke an die Fernwärme angeschlossen werden? Kann man die Wärme des Abwassers nutzen? Könnte etwa mit einer Großwärmepumpe dem Wasser eines größeren Flusses Wärme entzogen werden? Das wären wichtige Anhaltspunkte für Hausbesitzer, die vor der Frage stehen, ob sie zum Beispiel in eine Wärmepumpe investieren sollen oder nicht. Diese Daten sind die Basis für Szenarien, die beschreiben, wie der künftige Wärmebedarf klimaneutral gedeckt werden kann.
Die schwarz-grüne Landesregierung in NRW hatte schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Kommunen im Land dazu verpflichtet werden sollen, Wärmepläne aufzustellen. Dem ist nun der Bund mit seinem Heizungsgesetz zuvor gekommen. In anderen Bundesländern gibt es die Pflicht zur Wärmeplanung schon, zum Beispiel in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg.
Was hat die kommunale Wärmeplanung mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz zu tun?
Bis eine Stadt ihren Wärmeplan vorlegt, soll nach dem GEG (auch bekannt als Heizungsgesetz) weiterhin der Einbau neuer Gasheizungen möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass sie später auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden können. Die Verknüpfung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung verschafft Hausbesitzern ein paar Jahre Luft. Das ursprünglich geplante Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 ist damit vom Tisch.
Wie lange wird das alles dauern?
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes soll zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wann genau die Pflicht zur Wärmeplanung für die Kommunen in Kraft tritt, steht noch nicht fest. Nach Einschätzung des NRW-Städtetages stehen die Kommunen noch am Anfang. Die Aufstellung eines solchen Plans dauere zwei bis drei Jahre. "Aus unserer Sicht scheint es realistisch, dass die Städte bis 2028 fertig sein können", sagte ein Sprecher.
Allerdings gibt es schon einige Städte in NRW, die von sich aus mit dem Aufstellen von Wärmeplänen begonnen haben. Unter anderem wird in Köln, Aachen, Düsseldorf und Mönchengladbach daran gearbeitet. Mehr als 300 Kommunen seien von der Wärmeplanung betroffen, teilte das NRW-Wirtschaftsministerium mit.
Beide Gesetze, das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz, gehen jetzt erst einmal in die parlamentarischen Beratungen. Auch das Land NRW wird noch eigene Gesetze und Verordnungen dazu erlassen müssen.