Die Bundesregierung treibt die Wärmewende voran. Nach monatelangem Streit um die Einzelheiten des sogenannten Heizungsgesetzes können jetzt wieder Förderanträge gestellt werden. Wer ist förderberechtigt, wie hoch sind die Zuschüsse, wo beantrage ich die überhaupt und was muss ich darüber hinaus wissen? Hier die Antworten.
Wer darf jetzt die Förderung beantragen?
Seit Dienstag, dem 27. Februar, können Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Kundenportal registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.
Voraussichtlich ab Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern antragsberechtigt. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können dann Anträge stellen, wenn sie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum vornehmen wollen. Ab August 2024 gehe es weiter mit Eigentümern von vermieteten Einfamilienhäusern, so die KfW auf ihrer Homepage.
Wo beantrage ich die Förderung?
Das Geld für die Förderung kam bisher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Hier gibt es nun eine Änderung: "Das Ganze wird jetzt über die Förderbank KfW abgewickelt, und zwar online", erklärt WDR-Wissenschaftsredakteur Jörg Marksteiner. "Da muss ich mich registrieren."
Zudem sollten die Ideen für den Heizungstausch schon sehr konkret sein bei der Registrierung. "Man braucht einen Vertrag mit einem Fachunternehmen. Außerdem muss ein Energieberater oder Fachhandwerker eine Bestätigung ausfüllen. Da ist also einiges an Vorarbeit zu leisten", so Marksteiner.
Für die Finanzplanung wichtig: Der Zuschuss wird erst nach Ende der Arbeiten ausgezahlt. Man muss also bei den Rechnungen in Vorleistung gehen. Wem dazu das Geld fehlt, der könne wiederum, so Marksteiner, unter Umständen einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen.
Der Energieberater muss bei den Fördergebern, also der KfW, dem BaFA und speziell in NRW beim Förderportal der Landesregierung gelistet sein. "Auch die Leistung des Energieberaters wird gefördert", sagt Thomas Bertram, Energieberater der Verbraucherzentrale zum WDR.
Wie hoch ist die Fördersumme?
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gibt es einen Zuschuss bis zu 23.500 Euro - aufgeteilt auf eine Grundförderung plus verschiedene Boni. "30.000 Euro an Umrüstkosten werden berücksichtigt. Davon übernimmt der Staat grundsätzlich 30 Prozent", so Marksteiner. Darüberhinaus gibt es einzelne Boni wie den Effizienzbonus, den Klimageschwindigkeitsbonus, den Einkommensbonus und den Emissionsminderungszuschlag. Gedeckelt sind die Förderungen bei 70 Prozent, das sind bei einer maximalen Förderobergrenze von 30.000 Euro dann eben diese 23.500 Euro.
Auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen gibt es kostenlose Rechner, auf denen sich jeder seine individuelle Förderung ausrechnen lassen kann.
Welche Arten von neuen Heizungen werden gefördert?
Zunächst ging es im Gebäudeenergiegesetz vorrangig um Wärmepumpen. Nun aber geht es um eine sogenannte technologieneutrale Förderung. Das bedeutet, die förderfähige Heizungsart ist nun deutlich weiter gefasst. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Wärmepumpe (elektrisch angetrieben)
- Biomasse-Anlage
- Solarthermie-Anlage
- Erneuerbare-Energien-Hybridheizung
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärmenetz (Anschluss)
Zum Start des Förderprogramms am 27. Februar war die Website der KfW stark frequentiert. Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten.
Unser Quellen:
- WDR-Interview mit Jörg Marksteiner
- WDR-Interview mit Thomas Bertram, Energierberater der Verbraucherzentrale
- Agenturmaterial der dpa
- Informationen auf der Website kfw.de
- Bundesverband Wärmepumpe e.V.
- Informationen der Verbraucherzentrale NRW