Sollen Kamine aus Umweltgründen verboten werden?

Aktuelle Stunde 11.12.2024 29:12 Min. UT Verfügbar bis 11.12.2026 WDR Von Sebastian Auer

Strengere Grenzwerte für Kaminöfen: Was Besitzer tun können

Stand: 11.12.2024, 19:38 Uhr

Ab 2025 gelten strengere Grenzwerte für Millionen Kamin- und Kachelöfen. Die müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Von Peter HildPeter Hild

Benedikt Holzner aus Geseke freut sich über seinen neuen Kaminofen, den die Handwerker gerade bei ihm installiert haben. Der Geseker hat sich die neue Anlage im Herbst bestellt, weil sein bisheriger Ofen die neuen Grenzwerte ab 2025 nicht mehr eingehalten hätte.

Umstellung durch strengere Grenzwerte

Alle Öfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden, müssen bis Ende des Jahres nachgerüstet oder umgestellt werden. Sie dürfen ab dem 01.01.2025 maximal vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas ausstoßen, sowie maximal 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas.

Gerd Krampe vom Kaminstudio in Werl liefert neue Öfen derzeit im Akkord aus, die Nachfrage und der Beratungsbedarf bei vielen Besitzern ist groß. "Wir haben einiges zu tun im Moment, hängt immer auch von den jeweiligen Öfen und den Konstruktionen vor Ort ab", sagt Krampe.


Welche Öfen sind betroffen?

Gemeint sind hauptsächlich klassische Kamin- und Kachelöfen sowie Heizkamine, die vor allem den Raum wärmen, in dem sie aufgestellt sind und in der Regel mit Holz befeuert werden. Wenn diese zwischen 1995 und März 2010 installiert wurden, müssen diese nachgerüstet oder durch neue ersetzt werden.

Ob der eigene Ofen betroffen ist, können Besitzer meist am Typenschild erkennen, das oft auf der Rückseite des Ofen angebracht ist, dort lässt sich auch das Alter der Anlage feststellen. Ebenfalls helfen kann ein Anruf beim Ofen-Hersteller. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik hat auch eine Online-Datenbank eingerichtet, in der Besitzer ihre individuellen Daten eingeben und so feststellen können, ob die eigene Anlage die Grenzwerte einhält.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Offene Kamine, Kochherde, bestimmte historische Öfen sowie Öfen, die die einzige Heizquelle in einer Wohnung bzw. einem Haus sind, sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Ebenso Öfen, die vor 1950 installiert wurden. Empfohlen wird, den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu fragen, ob der eigene Ofen unter die Ausnahmen fällt.

Welche Möglichkeiten habe ich als Ofenbesitzer?

Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima können Besitzer von ihrem Ofen-Hersteller eine Bescheinigung erhalten, dass ihre Anlage die geforderten Grenzwerte einhält und diese über den Schornsteinfeger an die Behörden weiterreichen.

Hält die Anlage die strengeren Grenzwerte nicht ein, kann der Ofen entweder ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Besitzer können die Abgaswerte aber auch zunächst von ihrem zuständigen Schornsteinfeger messen lassen, das kann je nach Aufwand bis zu tausend Euro kosten.

Lieber nachrüsten oder neue Anlage?

Das lässt sich nicht pauschal sagen und hängt auch von den individuellen Kundenwünschen ab. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät eher zum Austausch gegen einen modernen, emissionsarmen und effizienteren Ofen. Der kann bis zu mehrere tausend Euro kosten. Bei einem Neukauf rät das Umweltbundesamt auf das Qualitätssiegel "Blauer Engel" zu achten, das Anlagen mit einer niedrigen, umweltfreundlichen Verbrennung kennzeichnet.

Öfen können aber auch nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einem Feinstaubabscheider bzw. entsprechenden Filtern. Das sei zum Teil besser, als neue Geräte ohne Qualitätssiegel zu kaufen, sagen Experten. Ob eine Nachrüstung aber überhaupt technisch und baulich möglich ist, kann der Bezirksschornsteinfeger feststellen. Eine Nachrüstung ist nach Ablauf der Übergangsfrist zum Jahresende 2024 aber nicht mehr möglich.

Was droht, wenn ich meinen betroffenen Ofen nicht umstelle?

Wer seinen Kaminofen weiter nutzt, obwohl dieser die Grenzwerte nicht einhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. In NRW gibt es jedoch nach Auskunft verschiedener Verbände bisher keine klare Regelung des Landes, ob und wer die Grenzwerte ggf. kontrolliert und diese den Behörden auch meldet.

Feuerstätten wie Öfen werden in der Regel vom Schornsteinfeger alle 3-4 Jahre kontrolliert. Spätestens nach der nächsten Kontrolle sollte vom Schornsteinfeger bei Nicht-Einhaltung also ein entsprechender Hinweis bzw. Meldung an die Behörden erfolgen und Besitzer über eine Nachrüstung oder Neuanschaffung nachdenken, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Quellen:

  • Bundesverband des Schornsteinfegergewerbes
  • Zentralverband Sanitär Heizung Klima
  • Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
  • Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW
  • Schornsteinfegerhandwerk NRW