Ein seit über zehn Jahren dauernder juristischer Streit um das Steinkohlekraftwerk Trianel in Lünen ist beendet. Auf Nachfrage erklärte eine Gerichtssprecherin, dass die Beteiligten das Verfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht am Freitagabend überraschend für erledigt erklärt haben. Laut Mitteilung des OVG von Freitagabend wird das Verfahren damit ohne ein Urteil beendet und eingestellt.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin am vergangenen Montag den Kläger, den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), auf die aus ihrer Sicht geringen Erfolgsaussichten hingewiesen. Am Freitag folgte dann nochmals ein Verhandlungsmarathon über mehrere Stunden.
Erfolgsaussichten für den BUND zu gering
Am Abend hatte das Gericht dem BUND dann erneut mitgeteilt, dass die Erfolgsaussichten zu den Fragen, die den Kläger umtrieben, gering seien. Nach einer Diskussion über die Kosten, auch für die vielen Gutachter, kündigte der Stadtwerkeverbund Trianel als Betreiber an, diese zu übernehmen - aber nicht als Eingeständnis, sondern weil das Unternehmen nach den vielen Jahren endlich einen Schlussstrich ziehen wolle, sagte ein Unternehmensanwalt.
Streit um das Steinkohlekraftwerk, das seit 2014 im Regelbetrieb ist, gibt es bereits seit 2008. Umweltschützer klagten immer wieder gegen die Teil- und Betriebsgenehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg. Dabei ging es um die Frage, ob die Abgase des Kraftwerks sich negativ auf die Naturschutzgebiete der Lippeauen am Nordrand des Ruhrgebietes und die Cappenberger Wälder am Übergang zum Münsterland auswirken.
Bereits mehrere Urteile gesprochen
Das OVG hatte bereits mehrere Urteile dazu gesprochen. Auch der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatten Entscheidungen dazu getroffen.
Das OVG hatte am ersten Verhandlungstag darauf hingewiesen, dass das Kraftwerk heute mit den Abgasen viel weniger Ammoniak und Quecksilber ausstoße als noch zum Zeitpunkt der erteilten Betriebsgenehmigungen für die Milliarden-Investition.