Die absolute Mehrheit ist bei der Wahl der Bürgermeister und Landräte von Bedeutung. Denn nur der Kandidat, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte aller Stimmen bekommt - also die absolute Mehrheit -, ist auch gewählt. Erreicht keiner die absolute Mehrheit, ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten nötig, die die meisten und die zweitmeisten Stimmen bekommen haben.