Das aktive Wahlrecht ist das Recht, an einer Wahl teilnehmen zu dürfen. Alle Personen mit aktivem Wahlrecht bilden den Kreis der Wahlberechtigten. Bei den Kommunalwahlen in NRW gehörten dazu alle Menschen über 16 Jahren, die Deutsche oder EU-Bürger sind und ihren Hauptwohnsitz in NRW haben.
Das passive Wahlrecht ist dagegen das Recht, gewählt werden zu können. Wählbar bei den Kommunalwahlen sind alle wahlberechtigten Personen über 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.