Bezirksvertretungen gibt es nur in den 22 kreisfreien Städten in NRW. Das sind meist Großstädte, die auch einen Oberbürgermeister haben, wie Bielefeld, Essen, Dortmund, Köln oder Wuppertal. Hier ist das Stadtgebiet in mehrere Bezirke eingeteilt, die mit der Bezirksvertretung ihr eigenes Parlament haben. Das Gremium wählt seine Leitung, er wird Bezirksvorsteher oder Bezirksbürgermeister genannt. Die Bezirksvertretung ist für die Belange des Stadtbezirks zuständig und wird, wie der Stadtrat, für fünf Jahre gewählt.
Nicht zu verwechseln sind die lokalen Bezirksvertretungen mit den Bezirksregierungen der fünf großen Regierungsbezirken in NRW (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster).