In 114 Kommunen in NRW werden am 13.09.2020 auch die Integrationsräte gewählt. Sie sind eine Vertretung für Menschen, die wegen ihrer Staatsangehörigkeit nicht an den Wahlen des Stadtrates oder des Bürgermeisters teilnehmen dürfen. Das für fünf Jahre gewählte Gremium soll Einwohnern mit internationaler Familiengeschichte die Teilhabe an der Lokalpolitik ermöglichen. Eigenständige Entscheidungen werden von den Integrationsräten aber nicht getroffen. Sie haben beratende Funktion.