Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgelistet. Es wird von der Stadt oder Gemeinde auf Grundlage der Meldedaten erstellt, niemand muss sich dort aktiv registrieren lassen. Das Wählerverzeichnis verhindert auch, dass jemand doppelt wählt, also vorab per Briefwahl und dann am Wahltag selbst nochmals an der Urne im Wahllokal. Denn im Wählerverzeichnis ist festgehalten, wer bereits Unterlagen zur Briefwahl erhalten hat.
Öffentlich einsehen kann man das Wählerverzeichnis vom 24. bis 28. August, wenn man die Angaben zur eigenen Person überprüfen möchte. Einsprüche sind bis zum 28. August möglich.