Bei den Kommunalwahlen 2020 werden Bürgermeister und Landräte sowie die Räte der Städte, Gemeinden und Kreise für fünf Jahre gewählt. Dass all das gemeinsam gewählt wird, geht auf ein Gesetz der rot-grünen Landesregierung von 2013 zurück. Dafür mussten zwischenzeitlich die Amtszeiten verlängert oder verkürzt werden. Von nun an gilt aber: alle fünf Jahre Kommunalwahlen.