Für jede Wahl gibt es einen separaten Stimmzettel. Deshalb ist die Anzahl abhängig davon, wo man wohnt:
- In kreisfreien Städten wie Bochum oder Düsseldorf gibt es drei Wahlzettel für Stadträte, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister.
- In kreisangehörigen Städten wie Arnsberg, Marl oder Troisdorf gibt es Wahlzettel für Kreistage, Stadträte, Landräte und Bürgermeister.
- In Gemeinden wie Engelskirchen, Kirchlengern oder Weeze gibt es Wahlzettel für Kreistage, Gemeinderäte, Landräte, Bürgermeister.
Hinzu kommt noch ein Stimmzettel für all diejenigen, die im Einzugsgbebiet des Ruhrparlamentes wohnen. Und wer für die Wahl der Integrationsräte berechtigt ist, erhält noch einen zusätzlichen Stimmzettel.
Bei der Wahl zum Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag hat jede/r nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Bei der Wahl der Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt handelt es sich dagegen um eine reine Listenwahl.
Wichtig ist: Auf den Stimmzetteln der Kommunalwahl darf nur ein Kreuz gemacht werden.