Bei der Kontrollaktion ging es um Missstände in Mietwohnungen. In den Städten Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl nahmen die örtlichen Behörden problematische Immobilien ins Visier.
Kontrollen richteten sich gegen mehrere Unternehmen
Die Kontrollen fanden in den Kommunen statt, in denen sich ehemalige Wohnungen aus dem Bestand der früheren Firmen AltroMondo/Belvona befinden. Deren Wohnungsbestände waren in der Vergangenheit häufiger wegen wohnungswirtschaftlicher Missstände aufgefallen.
Kontrolle gegen "Verwahrlosung von Wohnraum"
Die Aktion wurde vom Ministerium unter dem Motto "Aufpassen, aufklären, aufräumen" initiiert. "Damit stärken wir den Mieterinnen und Mietern den Rücken und machen deutlich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt", erklärte Bau-Ministerin Ina Scharrenbach.
Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Missstände auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der Außenanlagen.
"Was wir vor Ort gesehen haben, war erschreckend"
Außerdem waren die Unternehmen in Zahlungsrückstand bei Wasser-, Abwasser-, Strom- und/oder Wärmeleistungen. Darüber hinaus gab es in vielen Wohnungen Schimmelbefall. "Ratten, Müll, Schimmel: Was wir vor Ort gesehen haben, war erschreckend", sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU).
Kommunen nehmen die Beschwerden der Bewohner auf
Bereits in den Jahren 2019 und 2020 fanden Kontrollaktionen in den Häusern statt, um gegen die Missstände vorzugehen.
Das Bau-Ministerium berät die Kommunen beim Umgang mit Problem-Immobilien. Die Kommunen nehmen die Beschwerden der Bewohner auf, um auf die Mängelbeseitigung hinzuwirken. Sie können auch Zwangsgeld- und Bußgeldzahlungen anordnen.
Bei Problemen an Mieterbund oder Wohnungsaufsichtsamt wenden
Die Ergebnisse der aktuellen Kontrollen werden in den kommenden Tagen bekanntgegeben. Bis dahin rät das Ministerium den Mieterinnen und Mietern, sich bei Missständen zum einen an den Mieterbund Nordrhein-Westfalen oder an das Wohnungsaufsichtsamt der jeweiligen Kommune zu wenden.