Sind Urlaubstage im Krankheitsfall automatisch "futsch"?
Nein. Denn laut Bundesurlaubsgesetz dürfen Tage, an denen Arbeitnehmer nachweislich krank waren, nicht als Urlaub angerechnet werden. Bedeutet: Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, sich die Urlaubstage wieder gutschreiben zu lassen. Stattdessen gilt: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Voraussetzung ist aber, dass alle Melde- und Nachweispflichten korrekt eingehalten werden.
Wie melde ich mich im Urlaub richtig krank?
Bei Krankheit im Urlaub gelten dieselben Meldepflichten, die der Betrieb auch sonst vorschreibt. Das heißt:
Wer seinen Urlaub nicht zu Hause verbringt, muss zudem die Adresse am Urlaubsort mitteilen.
"Außerdem muss ich mir die Arbeitsunfähigkeit schon vom ersten Tag an von einem Arzt am Urlaubsort per Attest bestätigen lassen. Denn nur die ärztlich nachgewiesenen Tage werden nicht auf den Urlaub angerechnet", erklärt Felser. Selbst wenn viele Tarifverträge das erst ab dem vierten Kalendertag vorschreiben. Wichtig ist, dass das Attest eine Arbeitsunfähigkeit für den konkreten Job bescheinigt und nicht nur eine "Erkrankung" sowie die voraussichtliche Dauer benennt.
Muss ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dann auch an meinen Betrieb schicken?
In Deutschland müssen gesetzlich Versicherte dem Betrieb das Attest nicht mehr schicken. Denn hier gibt es seit 2023 ein automatisiertes Meldeverfahren. Arbeitgeber und Krankenversicherung sollten in der Lage sein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) der Arztpraxis digital abzurufen. Im Ausland funktioniert das Verfahren allerdings nicht. Wer im Ausland krank wird, muss die AU also selber so schnell wie möglich an den Betrieb schicken – zum Beispiel per Handy-Foto und Email. Auch über ihre Rückkehr müssen Erkrankte den Betrieb und die Krankenversicherung unverzüglich informieren.
Reicht ein Attest denn in der Landessprache aus?
Es reicht aus, wenn das Attest in der jeweiligen Landessprache verfasst wurde, schreibt die Barmer Ersatzkasse. Sollte für die weitere Bearbeitung durch die Krankenkasse eine Übersetzung notwendig sein, übernimmt sie die anfallenden Kosten.
Darf ich krank in Urlaub fahren?
Das kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich kann eine Urlaubsreise selbst bei Krankschreibung erlaubt und sogar sinnvoll sein, sagt der Arbeitsrechtler Michael Felser.
Wer trotz Krankheit in Urlaub fahren möchte, sollte das auf jeden Fall vorher ärztlich abklären und von der Praxis schriftlich bestätigen lassen. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber über die Reisepläne und die Empfehlung des Arztes zu informieren.
Kann ich mir die Urlaubstage auch zurückholen, wenn mein Kind krank geworden ist?
"Leider können sich Eltern die Urlaubstage nicht zurückholen, weil ihr Kind krank geworden ist", sagt Anwalt Felser. Das Gleiche gilt für den Fall, dass jemand Freizeitausgleich nimmt oder Überstunden abbummelt. Wer in der Zeit krank wird, hat leider Pech gehabt.
Unsere Quellen:
- Bundesurlaubsgesetz (§ 9 BurlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5 EntgFG)
- WDR5 Das Wirtschaftsmagazin
- Barmer Ersatzkasse
- Interview mit dem Arbeitsrechtler Michael Felser