E-Shops: Brauchen Verkaufsautomaten Sonntagsruhe?

Stand: 28.04.2025, 15:54 Uhr

Sie nennen sich E-Shop, Automatenkiosk oder Smartstore. Manche Städte verbieten die Öffnung dieser Läden am Sonntag. Zu recht?

Von Thomas Drescher

Zu kaufen gibt es Snacks und Getränke, Grillfleisch und Kartoffeln, Verhütungsmittel und Schwangerschaftstests. Influencer versprechen auf Tiktok, man könne mit ein paar Verkaufsautomaten ruckzuck und ohne Personalsorgen viel Geld verdienen. In ländlichen Regionen sollen Automatenläden die Nahversorgung verbessern. Gemein ist all diesen Verkaufsstellen: Sie funktionieren ohne Personal.

Doch einerseits ist das Geldverdienen meist komplizierter, als Webvideos verheißen und andererseits gibt es ein paar Hürden, die den rasanten Reichtum unschön einbremsen können. Das Ladenöffnungsgesetz NRW zum Beispiel. Es besagt, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen - von Bäckereien, Blumen- und Hofläden abgesehen. Die Feiertagsruhe ist gesetzlich geschützt, egal ob ein Mensch kassiert oder eine Maschine.

Soziale Schutzfunktion des Gesetzes

Der Handelsverband NRW fordert nun, die Landesregierung solle einheitliche Regeln für automatisierte Verkaufsstellen schaffen. "Es wird immer offenkundiger, dass das Ladenöffnungsgesetz nachgeschärft werden muss", sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handesverbands dem WDR. Das Gesetz habe eine soziale Schutzfunktion für Arbeitnehmer. "Wo aber niemand arbeitet, kann doch auch das Ladenöffnungsgesetz nicht gelten", so Achten.

Einkaufen ohne Personal - Automaten machen es möglich | Bildquelle: WDR

Ähnlich sehen es wohl auch die Richter am höchsten Verwaltungsgericht des Landes: Das OVG in Münster hatte kürzlich in einer Eilentscheidung dem Betreiber eines Automatenkiosks in Bonn Recht gegeben. Die Stadtverwaltung hatte ihm den Sonntagsbetrieb seines Kiosks untersagt. Und auch die erste Instanz hatte das Verkaufsverbot am Sonntag bestätigt. Mit einer Eilentscheidung hob das OVG dieses Urteil auf. Doch endgültig ist die Entscheidung noch nicht.

FDP will Ladenöffnungsgesetz ändern

Die FDP-Fraktion will deshalb nun einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der die Öffnungszeiten am Sonntag für vollautomatische Verkaufsstellen ohne Personal rechtssicher regelt. "Es kann doch nicht in Ordnung sein, wenn innovative Konzepte wie Automatikshops ausgebremst werden, obwohl kein Personal notwenig ist", sagt der FDP-Abgeordnete Dietmar Brockes.

Kleinstsupermarkt ohne Personal in Hessen | Bildquelle: WDR/Björn Friedrich

Die Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Hessen hatten solche Anpassungen ihrer Ladenöffnungsgesetze bereits im vergangenen Jahr vorgenommen. Auch hier waren automatisierte Verkaufsstellen die Treiber der Änderung. Dass es nicht um vollautomatische Supermärkte geht, zeigt die Größenbeschränkung, die in einigen Gesetzen festgeschreiben wurde: Mehr als 120 Quadratmeter groß dürfen solche Kioske nicht sein. So will es auch die FDP für Nordrhein-Westfalen.

Verdi: Personallosigkeit ist eine Illusion

Die Gewerkschaft Verdi glaubt allerdings nicht, dass Automatenläden ganz ohne Personal funktionieren. "Das ist eine Illusion, die mit dem realen Leben wenig zu tun hat", sagte Henrike Eickholt dem WDR. Sie ist bei Verdi zuständig für den Handel. Sobald es eine Störung beim Materialfluss oder beim Kassieren gebe, sei Personal erforderlich, so Eickholt. "Oder wenn es ein Drama gibt und eine Milchflasche auf den Boden fällt"

Das NRW-Wirtschaftsministerium sieht derweil keinen Grund zu besonderer Eile. Es begrüße, "wenn bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen für Automatenkioske gerichtlich Rechtsklarheit geschaffen wird", heißt es in einer Mitteilung auf Nachfrage des WDR. Im Klartext: Vorerst sieht Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) die Richter am Zug. Digitale Kleinstsupermärkte und Automatenkioske seien in NRW noch nicht sehr weit verbreitet, so das Ministerium.

Unsere Quellen:

  • Interview mit Peter Achten vom Handelsverband NRW
  • Interview mit Henrike Eickholt von Verdi
  • Stellungnahme des NRW-Wirtschftasministeriums