Verfassungsgerichtshof Münster, Gerichtssaal

FDP scheitert mit Klage: NRW darf über Grundgesetzänderung abstimmen

Stand: 20.03.2025, 15:57 Uhr

Die FDP-Landtagsfraktion hatte dagegen geklagt, dass für die Aufnahme neuer Schulden das Grundgesetz geändert wird. Die Landesregierung solle sich nicht an der Abstimmung im Bundesrat beteiligen, so die FDP. Das Gericht wies die Klage ab.

Von Nina Magoley

Am Dienstag hatte der Bundestag mehrheitlich dafür gestimmt, dass das Grundgesetz geändert wird, damit die künftige Regierung neue Schulden aufnehmen kann. Damit ist der Weg auch frei für das geplante Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro "für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045", wie es beim Bundestag heißt

Am Freitag (21. März) muss noch der Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Auch NRW ist an der Abstimmung beteiligt.

FDP befürchtet Auswirkungen auf NRW-Gesetze

Die Zeit bis dahin wollte die FDP nutzen, um per Gerichtsentscheid gegen die Änderung des Grundgesetzes - und damit gegen die Aufweichung der sogenannten Schuldenbremse vorzugehen. Außerdem sollte der Landesregierung untersagt werden, an der Abstimmung im Bundesrat teilzunehmen.

Die Befürchtung der Liberalen: Da in der Regel das Bundesgesetz über dem Landesgesetz steht, könnte eine Änderung im Grundgesetz auch Auswirkungen auf die Landesverfassung NRW haben. Sprich: Eine Lockerung der Schuldenbremse auf Bundesebene könnte dann auch für den Haushalt in NRW gelten.

Die FDP-Landtagsfraktion hatte daher noch am Dienstag Klage beim Verfassungsgerichtshof NRW eingereicht. In einer einstweiligen Anordnung sollte das Gericht der Landesregierung untersagen, am Freitag im Bundesrat über einer Änderung des entsprechenden Grundgesetzartikels abzustimmen.

FDP-Klagen in vier Bundesländern

Auch in drei anderen Bundesländern - Baden-Württemberg, Hessen und Bremen - gingen die dortigen FDP-Fraktionen mit einer Klage an die jeweiligen Verfassungsgerichte.

Am Donnerstagnachmittag verkündete das Gericht, dass der Eilantrag der FDP abgelehnt sei. Die nordrhein-westfälische Landesverfassung enthalte gar keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die geplante Neufassung des Grundgesetzartikels unmittelbar geändert werden könnten, erklärten die Richter.

Dass durch die Änderung auf Bundesebene auch die Vorschriften der NRW Landesverfassung für eine etwaige Kreditaufnahme außer Kraft gesetzt würden, "weil sie hinter den neuen Regelungen des Grundgesetzes zurückbliebe", habe die FDP nicht nachvollziehbar dargelegt.

So sei die "Antragstellerin" in dieser Sache gar nicht antragsbefugt, befand das Gericht außerdem.

"Eingriff in die Rechte der Länder"

Eine herbe Enttäuschung für FDP-NRW-Fraktionschef Henning Höne: Die geplante Grundgesetzänderung sei "ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder", hatte er zuvor gesagt. "Sie schwächt nicht nur die Schuldenbremse, sie hebelt auch Föderalismus und Gewaltenteilung aus." Sollte die NRW-Landesregierung der geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am Freitag zustimmen, werde damit das Recht des Landtags auf Mitwirkung bei der Änderung der Landesverfassung verletzt.