Wenn Abgeordnete oder Fraktionen im Düsseldorfer Landtag Fragen an die Landesregierung haben, können sie sie entweder im Plenum stellen - oder jederzeit schriftlich als "Kleine" oder "Große Anfrage" einreichen. Bei "Kleinen Anfragen" hat die Landeregierung vier Wochen zur Beantwortung Zeit, bei "Großen Anfragen" drei Monate.
Doch auch nach mehreren "Kleinen" und einer "Großen Anfrage" zur Reform der Grundsteuer an Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) wären viele Fragen noch offen, kritisierte FDP-Vizefraktionschef Ralf Witzel am Mittwoch in Düsseldorf. Er sieht damit die Abgeordneteninformationsrechte verletzt.
Optendrenk erhalte nun mit einer weiteren "Großen Anfrage" eine letzte Chance, bevor die Fraktion verfassungsrechtliche Optionen prüfe, erklärte Witzel und betonte: "Wir sind optimistisch, dass der Finanzminister seiner dritten Chance nachkommt."
Musterprozesse, um Klagewelle zu verhindern
Mit ihrem Fragenkatalog möchte die FDP unter anderem wissen, wie viele Steuerpflichtige Fristverlängerung beantragt haben oder ab wann sie mit Sanktionen rechnen müssen. Die Bürger seien "maximal betroffen". Daher stehe die Landesregierung in der Pflicht, Fragen von Abgeordneten zu dem Thema sorgfältig zu beantworten, so Witzel.
Er forderte zudem das Finanzministerium auf, sich auf Musterprozesse einzulassen, um eine noch größere Klagewelle zu verhindern. Ansonsten befürchtet er "nicht nur eine zusammenbrechende Finanzverwaltung, sondern auch eine zusammenbrechende Justiz".