Sozialwohnungen

Wohnungsbau: Wieder mehr als 2 Milliarden für bezahlbare Mieten

Stand: 11.02.2025, 09:00 Uhr

Viele mietpreisgebundene Wohnungen fallen jährlich aus der Bindung. Mit einer Maßnahme will das Land diesem Trend entgegenwirken.

Von Nadja Bascheck

Wenn Wohnungen öffentlich gefördert werden, dann gilt für diese Wohnungen ein bestimmter Mietpreis. Der ist festgelegt und soll sich nicht am Markt orientieren – damit auch Menschen mit geringem Einkommen die Chance auf eine Wohnung haben. Hier hat die Politik in den letzten Jahrzehnten allerdings einiges versäumt. Selbstgesteckte Ziele erreichte der Bund zum Beispiel nicht.

Die preisgebundenen Wohnungen sind rar und das trifft vor allem Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen, das am freien Markt nicht ausreicht. Es braucht einen Bauschub, da sind sich alle einig. Doch wer soll den in Gang setzen? Angesichts gestiegener Baukosten sind private Investoren derzeit eher zurückhaltend. Also muss sich Politik etwas einfallen lassen. Denn ohne öffentliche Förderung scheint gerade wenig zu gehen. Schwierig zu kalkulierende Baukosten durch Inflation und der Fachkräftemangel haben Investoren eher abgeschreckt.

2,3 Milliarden für 2025

Jedes Jahr bringt das Land eine neue Richtlinie heraus, die die Weichen stellen soll für neuen geförderten Wohnraum oder auch für die Modernisierung von bereits bestehenden Bauten. Dafür stehen nun 2,3 Milliarden Euro in diesem Jahr zur Verfügung. Zudem sind einige Änderungen geplant.

Ina Scharrenbach, CDU, NRW

Die Preisbindungen für geförderten Wohnraum sollen verlängert werden können. Das soll verhindern, dass immer mehr preisgünstiger Wohnraum verschwindet. Erst vor kurzem hat eine Studie ergeben, dass bis 2030 in NRW 160.000 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Die Zahlen bestreitet Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) nicht direkt, zeigt sich aber dennoch verärgert, dass der Eindruck entsteht, es würde sich nichts tun. Sie verwies bei der Bilanzvorstellung für 2024 Anfang Februar darauf, dass es um einen Baumarathon geht und dass im letzten Jahr immerhin mehr als 12.000 Wohneinheiten öffentlich gefördert und zum Teil neu bewilligt wurden.

Zudem gibt es den Plan, bestehenden privaten Wohnraum in öffentlich geförderten umzuwandeln. Auch das soll den Bestand für preisgünstige Wohnung für die nächsten 10 Jahre deutlich erhöhen.

In einem Modellprojekt wurde das bereits ausprobiert und soll neben den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster auch in Gemeinden mit dem Mietniveau 4 möglich sein. Mietniveau 4 sind beispielsweise: Aachen, Bad Honnef, Bielefeld, Bochum, Dormagen, Erftstadt, Gütersloh, Kaarst, Leverkusen, Mettmann, Pulheim, Siegburg, Solingen, Wachtberg, Weilerswist und Wuppertal.  

Wer eine öffentlich geförderte Wohnung mieten möchte und die Voraussetzungen dafür erfüllt, bekommt einen Wohnberechtigungsschein. Die Einkommensgrenzen werden turnusmäßig angepasst, was zu einer Erhöhung der Einkommensgrenzen für das laufende Jahr geführt hat. Beispiel Ein-Personenhaushalt: Die Einkommensgrenze lag bisher bei 20.420 Euro, ab diesem Jahr bei 23.540 Euro. Bei einem Zwei-Personenhaushalt steigt sie von 24.600 Euro auf 28.350 Euro.

Wohnungsbau neue Richtlinie des Landes

WDR Studios NRW 11.02.2025 00:54 Min. Verfügbar bis 11.02.2027 WDR Online


Weg von fossilen Brennstoffen

Generell nicht mehr gefördert werden Neubauten, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Das geht zurück auf eine EU-Richtlinie. Neubauten mit hybriden Heizungsanlagen werden in NRW auch dann noch gefördert, wenn der Heizkessel zum Beispiel mit Solarpanels oder Wärmepumpe kombiniert wird.

Unsere Quellen:

  • Richtlinie für Öffentliche Wohnraumförderung in NRW
  • Pressekonferenz zur Bilanz der Wohnraumförderung 2024
  • Pestel-Studie

In NRW drohen höhere Mieten wegen weniger Sozialwohnungen

WDR Studios NRW 05.02.2025 05:09 Min. Verfügbar bis 05.02.2027 WDR Online