Angehende Polizisten stehen 2017 im nordrhein-westfälischen Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste.

CDU und Grüne streiten um künftige Rolle des Polizeibeauftragten

Stand: 04.09.2023, 15:41 Uhr

Der Polizeibeauftragte des Landes NRW soll künftig ganz unabhängig sein. So steht es im schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Darüber, welche Aufgaben der oder die Beauftrage hat, ist die Regierung noch uneins.

Von Rainer StriewskiRainer Striewski

Lange schon fordern die Grünen einen unabhängigen Polizeibeauftragten für NRW, der als Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger und Bürger fungieren soll. Dieser soll nach den Vorstellungen der Grünen vom Landtag gewählt und auch dort angesiedelt werden. Der oder die Polizeibeauftragte soll etwa auch Kritik von Bürgerinnen und Bürgern aufnehmen und dafür sorgen, dass Beschwerden bearbeitet werden - oder als Mediator bei Konflikten eintreten.

Der CDU im Landtag geht das jedoch zu weit. Für sie reicht es, wenn sich der Polizeibeauftragte um die internen Belange der Polizei kümmert, also als Ansprechpartner nur für Polizeibedienstete tätig wird. Alles andere käme einem Misstrauen gegenüber der Polizei gleich, hieß es aus der Partei.

Was wurde zwischen CDU und Grünen im Koalitionsvertrag vereinbart?

In ihrem Koalitionsvertrag haben die Grünen mit der CDU verabredet, künftig einen unabhängigen Polizeibeauftragten am Landtag anzusiedeln - und bewusst nicht im Innenministerium. Details zu den künftigen Befugnissen wurden jedoch nicht vereinbart. Das aber steht nun an.

"Wir stehen für eine gesunde Fehlerkultur, um die Polizei in Nordrhein-Westfalen in dieser Hinsicht insgesamt zu stärken. Wir werden die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einrichten." Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022 - 2027

Gibt es nicht schon einen Polizeibeauftragten in NRW?

Im Jahr 2019, also in der Regierungszeit von Schwarz-Gelb, wurde Thorsten Hoffmann zum ersten NRW-Polizeibeauftragten berufen. Er ist laut Landesregierung zwar "unabhängig und weisungsfrei", Hoffmann ist aber nicht am Landtag, sondern im Innenministerium angesiedelt. In dieser Funktion ist er dort kein Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, sondern soll sich nur um die Sorgen und Nöte der rund 50.000 Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Polizei kümmern. "Ich wünsche mir, dass der Polizeibeauftragte ein echter Anwalt für unsere Polizistinnen und Polizisten wird", betonte Innenminister Herbert Reul (CDU) bei der Berufung von Thorsten Hoffmann.

Der Polizeibeauftragte kümmert sich seitdem um Fälle wie Mobbing, Diskriminierung und Gewalt - allerdings nur innerhalb der Polizei. 243 Fälle zählte er in seinem ersten Tätigkeitsjahr. Dazu kamen auch 12 Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die er aber wegen fehlender Zuständigkeit nicht bearbeiten konnte. Er habe aber dennoch versucht, Ansprechpartnerinnen oder -partner zu vermitteln, teilte Hoffmann mit.

Wie geht's in NRW nun weiter?

Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigte sich noch Ende letzten Jahres zufrieden mit der Arbeit des Polizeibeauftragten. Seine Arbeit trage "zu einer gesunden Fehlerkultur und damit zu einer Stärkung des Vertrauens in die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen bei", erklärte Reul in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Er erklärte aber auch: "Im Koalitionsvertrag haben sich die regierungstragenden Parteien darauf verständigt, die Stelle einer/eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzurichten."

"Welche Aufgaben genau auf diese Position zukommen werden, ist gerade in der Abstimmung mit dem Koalitionspartner", erklärt Christos Katzidis, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, auf Anfrage. "Zunächst muss ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, diskutiert und beschlossen werden. Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, kann der oder die Polizeibeauftragte seine Arbeit aufnehmen."

Wie machen es andere Bundesländer?

Das Amt eines beim Landtag angesiedelten unabhängigen Polizeibeauftragten gibt es bereits in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Brandenburg wird derzeit darüber beraten.

Auch in Niedersachsen ist die Einrichtung im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen festgehalten. Hier stoßen die Pläne allerdings auf deutliche Kritik bei den beiden Oppositionsfraktionen CDU und AfD sowie auch der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Unsere Quellen:

Über dieses Thema berichten wir am Montag, 04. September unter anderem im Westblick auf WDR 5.

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