Hendrik Wüst (rechts, CDU), neuer Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, steht mit seinem Amtsvorgänger Armin Laschet vor der Staatskanzlei.

Umbau der Staatskanzlei: Die lange Liste der Ungereimtheiten

Stand: 26.02.2025, 12:12 Uhr

Als Armin Laschet 2017 Ministerpräsident wurde, zog er später mit der Staatskanzlei um. Dieser Umzug ist inzwischen ein Fall für die Justiz. Interne Untersuchungen zeigen eine große Zahl an Unregelmäßigkeiten auf. Hat die Politik möglicherweise durch unachtsames Handeln einen Korruptionsfall begünstigt?

Von Christoph Ullrich Christoph Ullrich

Es ist eine einfache handschriftliche Notiz; sie ist aber von größter Bedeutung. Sie ist Teil eines internen Revisionsberichts, den die Staatskanzlei verfasst hat. Er liegt dem WDR vor. In der Notiz vom 15.2.2018 steht: "intern klären ob die Staatskanzlei das nicht als ausdrücklichen Wunsch formuliert hat, dass er beauftragt wird." Der BLB müsse noch zwei, drei andere Personen fragen.

Dieser "er", um den, den es hier geht, ist der Architekt für den Umbau. Auch er steht im Zentrum des Korruptionsfalls. Kurz vor dem Verfassen der Notiz gab es zwei Protokolle, die im Grunde ein Antwort geben. Der BLB habe "auf Wunsch des Ministerpräsidenten" den Architekten "mit der Koordinierung und Planung der gesamten Maßnahmen des Umbaus der Staatskanzlei beauftragt", heißt es in dem ersten. Auch in dem weiteren Protokoll ist deutlich zu lesen, dass der heute 69-jährige Architekt bevorzugt sei.

Die Staatskanzlei erklärt, dass die handschriftliche Notiz aus einer späteren Sitzung der Projektgruppe stammt. Allerdings liege über diese Sitzung kein Protokoll vor, erklärt ein Sprecher. Einwandfrei belegen lässt sich somit nicht, ob tatsächlich Einwand gegen den geäußerten Wunsch erhoben wurde oder nicht. Die Staatskanzlei kommt in ihrer Untersuchung jedoch zu dem Schluss, dass keine Anhaltspunkte für unzulässige Einflussnahme vorgelegen hätten.

Wurde eine nicht zulässige Vergabe begünstigt?

Die Vergabe des Auftrags an den Architekten ist vor allem wegen der Korruptionsermittlungen um den Umbau brisant. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelten fast anderthalb Jahre im Umfeld des für den Umbau zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB). Im Januar gab es mehrere Razzien im Zusammenhang mit dem Umbau.

Vor allem bei Auftragsvergaben soll es nicht sauber zugegangen sein. So auch bei der Beauftragung des offenbar von Laschet gewünschten Architekten. Diese sei zum Beispiel bei den Sicherungsmaßnahmen mit anrechenbaren Kosten von 2,35 Millionen Euro ohne Ausschreibung geschehen. Laut einem internen Untersuchungsbericht des BLB - auch er liegt dem WDR vor - sei dies nicht zulässig.

Welche Rolle der Wunsch Armin Laschets dabei tatsächlich gespielt hat, lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei klären. Der Bundestagsabgeordnete schweigt zu den Fragen rund um den Umbau, verweist auf die Staatskanzlei. Und der wiederum fehlen schlussendlich eindeutige Belege, dass der Wunsch des damaligen Ministerpräsidenten nicht zumindest begünstigt haben könnte, dass eine eher lasche Vergabe getätigt wurde.

Widersprüche zwischen Staatskanzlei und BLB

Aber nicht nur in der Frage des Architekten gibt es Widersprüche zwischen dem "Mieter" Staatskanzlei und dem "Gebäudebesitzer" BLB. So attestiert die Staatskanzlei dem BLB im November 2024 - zu diesem Zeitpunkt laufen im Hintergrund schon die Korruptionsermittlungen - "geringe Kompetenzen im Bereich des Kostencontrollings". Im internen Bericht des BLB drängt sich dagegen der Eindruck auf, dass diese Kostenkontrolle an einigen Stellen auch erschwert gewesen sein könnte.

So gibt es zahlreiche Änderungswünsche in sicherheitsrelevanten Bereichen. Diese "ergeben sich ausschließlich auf Basis der von der Polizei erstellten Sicherungskonzeptionen", schreibt ein Sprecher der Staatskanzlei. Sie seien stetig aktualisiert worden. Zum Beispiel im Bereich eines Zauns zur Rheinseite hin.

Jedoch bedeutet dies auch die Änderung der Kostenträger und die Prüfung obliegt damit in Teilen dem Bauministerium. Bei diesen Prüfungen soll es nach WDR-Informationen ebenfalls zu Auffälligkeiten gekommen sein. "Einen Austausch zwischen den Kabinettsmitgliedern gab es nicht", antwortet die Staatskanzlei auf die Frage, ob sich Bauministerin Scharrenbach und Ministerpräsident Laschet oder sein Nachfolger Hendrik Wüst (alle CDU) zumindest darüber mal verständigt hätten.

Eine Leuchte für den Kabinettssaal und die Messingschränke

Auch verweisen die internen Prüfer des BLB auf Umsetzungen, die im Zusammenhang mit Nutzerwünschen stehen könnten und kurios wirken. Vor allem eine Leuchte im Kabinettssaal spielt hier eine größere Rolle. Im August 2020 billigte der Chef der Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), die "Beschaffung einer fahrbaren Pendelleuchte über dem Kabinettstisch". Die solle als Arbeitslicht dienen, gleichzeitig aber auch einen "uneingeschränkten Blick auf den Bildschirm sowie das Kunstwerk an der gegenüberliegenden Wand erlauben". Kostenpunkt der Sonderanfertigung: 90.000 Euro.

Am Ende konnte die Lampe so aber doch nicht installiert werden; eine andere Fabrikation wurde verbaut - zur Hälfte des Preises. Die Staatskanzlei spricht in ihrer Antwort an den WDR davon, dass so die Kosten so drastisch reduziert werden konnten. Die finale Entscheidung gegen die Lampe fiel im Juli 2022; da hieß der Ministerpräsident längst Wüst und nicht mehr Laschet.

Der BLB selber notiert bei der Kabinettsleuchte noch weitere Auffälligkeiten. So wurde bei der (letztlich erfolglosen) Lampenplanung auch ein Nutzerwunsch notiert, wonach zwei Schrankfächer mit Messing ausgekleidet werden sollten. "Es fehlte jeglicher Bezug zum Hauptauftrag", notieren die BLB-Prüfer und nennen ihn "absurd". Man könne am Ende jedoch nicht überprüfen, ob es sich um einen tatsächlichen Nutzerwunsch gehandelt habe, da dieser von jemand Drittem bei den Planungen erwähnt wurde. Die Staatskanzlei spricht von "einer Planung des Architektenbüros". Wodurch sich die Frage ergibt, inwiefern die Architekten teilweise auf eigene Faust handelten.

Kosten insgesamt schwer zu ermitteln

Auch die zwischenzeitliche Gestaltungsänderung des Presseraums in der Staatskanzlei fällt auf. Hierbei habe es sich um "ein komplett neues Leistungsverzeichnis gehandelt" das mit über 200.000 Euro zu Buche geschlagen ist. Die Wirtschaftlichkeit ließ sich aber vom BLB nicht überprüfen, da es hier erneut eine Direktvergabe ohne Ausschreibung gab. Auch hier spielt ein Nutzerwunsch des Mieters Staatskanzlei wohl eine Rolle. Das zumindest notieren die BLB-Prüfer in ihrer Untersuchung und stellen erneut die Schwierigkeit fest, die tatsächlichen Kosten auch sauber zu ermitteln.

Dass man sich in der Staatskanzlei irgendwann im Klaren darüber gewesen sein muss, eventuell doch für die Kostensteigerungen beim Umbau in die Haftung genommen werden zu können, zeigt der Umgang mit einem Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom Sommer 2022. Dieses Urteil bildet den Kern des Korruptionsskandals. Eine Firma ging vor Gericht, sie klagte dagegen, dass scheinbar nicht offen ausgeschrieben wurde, sondern nur die Lampen eines bestimmten Herstellers.

Rolle der Staatskanzlei größer als gedacht?

Die Firma bekam Recht, die Vergabe hätte auch alternative Leuchten anderer Produzenten zulassen müssen, die der Musterlampe des gewünschten Herstellers entsprechen würden. Die Auswahl der Lampen kam dabei auch durch Bemusterungen der Staatskanzlei zustande, an denen vor allem zuständige Referatsebenen teilnahmen. So zumindest erklärt es ein Staatskanzleisprecher.

Dennoch kommt man intern zur Beurteilung, dass es sich hierbei um einen "Vergabeunfall" gehandelt habe und man prüfen solle, ob man dafür nicht finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnte. Die Staatskanzlei bestätigt diese Überlegungen, spricht aber von einem "hypothetischen Szenario" einer rein juristischen Auswertung. Man lege jedoch Wert darauf, dass man "an dem gerichtlichen Verfahren in keiner Weise beteiligt war". Dennoch wurde wohl doch registriert, dass man selber eine durchaus größere Rolle bei den Unregelmäßigkeiten spielen könnte, als bisher dargestellt. Vor allem in der Amtszeit von Armin Laschet.

FDP fordert Aufklärung

Viele Ungereimtheiten sieht daher die FDP-Landtagsfraktion. "Offenbar hat leider der besondere Charakter dieses Gebäudes dazu geführt, dass Verantwortliche nicht so auf der Kostenbremse gestanden haben, wie dies im öffentlichen Interesse gewesen wäre", sagt der finanzpolitische Sprecher Ralf Witzel. Er fordert daher umgehende Aufklärung.

Unsere Quellen:

  • Interner Revisionsbericht der Staatskanzlei
  • Interner Revisionsbericht des BLB
  • Stellungnahme Staastkanzlei
  • Stellungnahme FDP-Landtagsfraktion

Über dieses Thema berichten wir am 26.02.2025 auch im Radio auf WDR 5 im Westblick um 17:05.

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