Kommentar: Keine Angst vorm Windrad im Vorgarten!
Stand: 25.08.2023, 15:13 Uhr
Der Landtag hat die pauschale Abstandsregel für Windräder zu Wohnhäusern gekippt. Das bedeutet aber keinswegs, dass nun überall solche Anlagen gebaut werden dürfen. Ein Kommentar.
Von Tobias Zacher
Es ist gut, dass die pauschale Tausend-Meter-Abstandsregel endlich gestrichen wird. Und zur Begründung reicht eine Zahl: Ohne diese unsinnige Vorgabe stehen auf einen Schlag zusätzlich 42 Prozent mehr Fläche für Windräder zur Verfügung.
Tobias Zacher, WDR Landespolitik
Die Energiewende bedeutet für die Politik und die Bürgerinnen und Bürger eine große Anstrengung. Da ist die Abschaffung ein logischer Schritt – eine einfache Einzelmaßnahme mit großem Effekt, die man unbedingt ergreifen sollte. Zumal das Streichen der Tausend-Meter Regel eben NICHT heißt, dass die Windräder plötzlich im Vorgarten der Wohnhäuser stehen.
Geprüft wird jetzt im Einzelfall
Das Bauordnungsrecht und das Immissionsschutzrecht gelten ja weiter. Diese Vorgaben müssen beim Bau jedes einzelnen Windrads immer berücksichtigt werden. Und das ist gut so. Aber diese Vorgaben werden eben mit Bezug auf den Einzelfall angewendet, angesichts der Gegebenheiten vor Ort – und nicht mit einem pauschalen Verbot.
In der Regel wird das übrigens dazu führen, dass Windräder in einem Mindestabstand von rund 700 Metern an Wohnsiedlungen gebaut werden dürfen. Damit Turbinengeräusche, Schlagschatten und bedrängende Wirkung die Anwohner eben NICHT nerven. Doch eins ist auch klar: Die Diskussion hat sich in den vergangenen Jahren in NRW viel zu sehr diese Abstandsregel konzentriert.
Lange Planungszeiten bleiben ein Problem
Ein Riesenproblem sind weiterhin die langen Planungs- und Genehmigungszeiten. Mehr als sieben Jahre vergehen im Schnitt, bis sich die Windräder drehen dürfen. Diese Verfahren zu beschleunigen ist die nächste große klimapolitische Aufgabe für CDU und Grüne.
Über das Thema berichtet der WDR am 25.08.23 u.a. in der Aktuellen Stunde im WDR Fernsehen.