Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Montag in Stuttgart mitteilten, wurden bei den Durchsuchungen am Freitag zahlreiche Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt. Verhaftungen habe es nicht gegeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Täter gaben sich als Gegner oder Mitglieder der Hamas oder des IS aus
Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge gegen einen 30-Jährigen aus dem Landkreis Minden-Lübbecke in Ostwestfalen und einen 19-Jährigen aus dem Hohenlohekreis im Norden Baden-Württembergs. Laut Staatsanwaltschaft geht es bei den Ermittlungen um eine bundesweite Serie von Bombendrohungen.
Per Mail sollen sich die mutmaßlichen Täter als Gegner oder Mitglieder der Hamas oder des IS ausgegeben haben und gedroht haben, Unschuldige zu töten. Ziel sei es gewesen, aufwendige Polizeieinsätze auszulösen und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stören, hieß es.
Ermittlungen wegen 29 Bombendrohungen gegen 30-Jährigen aus NRW
Gegen den 30-Jährigen aus NRW wird wegen 29 Bombendrohungen ermittelt, dem 19-Jährigen werfen die Behörden bislang vier mutmaßliche Taten vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden Teil einer Gruppe gewesen seien. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Mitgliedern der Gruppe dauern an.
Insgesamt seien bundesweit seit dem 19. Oktober mehr als 250 solcher Bombendrohungen erfasst worden. Diese richteten sich unter anderem gegen Schulen, Hochschulen, Medien und Unternehmen und hätten bundesweit mehr als 30 Polizeieinsätze ausgelöst - häufig auch mit umfangreichen Evakuierungsmaßnahmen, teilten die Ermittler mit.
Geld- und Haftstrafen möglich
Bombendrohungen können nach Angaben der Ermittler empfindliche Strafen nach sich ziehen. Entsprechende Drohmails könnten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben, hieß es. Das gelte auch bei falschen Bombendrohungen. Zudem könnten die Kosten für die Polizeieinsätze und Schadensersatzansprüche betroffener Unternehmen und Einrichtungen den Tätern in Rechnung gestellt werden.
Unsere Quellen:
- dpa
- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts