Nebenkostenprivileg: Wer Fernsehen per Kabel schaut, sollte handeln

Kabelfernsehen: Neue Regeln ab Juli

Stand: 30.06.2024, 12:52 Uhr

Seit den 1980er Jahren mussten Mieterinnen und Mieter für einen Kabel-TV-Anschluss zahlen, auch wenn sie diesen gar nicht nutzten. Ab Juli ändern sich nun die Regeln.

Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Konkret geht es ums Kabelfernsehen. Hierbei hat die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter keinen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter, sondern mit dem Vermieter oder der Vermieterin. Der Kabelanschluss ist Teil des Mietvertrags - und wird bislang jeden Monat mit den Nebenkosten abgerechnet. Das entfällt nun ab dem 1. Juli.

Ab dann dürfen Hausverwaltungen und Hauseigentümer die Kosten nicht mehr automatisch auf die Mietenden umlegen und müssen die alten Sammelverträge kündigen. Wer weiter Fernsehen über Kabel schauen will, muss also selbst aktiv werden und einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen.

Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher aber noch unsicher wegen der neuen Regelung. Eine Umfrage des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass jede und jeder Fünfte nicht weiß, ob sich im eigenen Haushalt etwas ändert. Ähnlich vielen Menschen ist die Änderung demnach egal, jede und jeder Vierte fürchtet hingegen Nachteile durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs.

In der Regel wird's teurer

Das Kabelfernsehen wird ab Juli nicht einfach abgeschaltet. Wer will, kann seinen Anschluss weiter nutzen. Allerdings muss man dann mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Kostenpunkt: zwischen 7 und 13 Euro im Monat. Es wird in der Regel zwei bis drei Euro teurer im Monat.

Kabelanschluss: Die Kosten dürfen ab Juli nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden

01:02 Min. Verfügbar bis 08.05.2025 Von Jörg Schieb

Individuelle Verträge mit Anbietern

Anbieter Vodafone nennt den Anschlusstarif "TV Connect". Auf dieser Webseite können Kabelkunden überprüfen, ob ein Umstieg auf den individuellen Tarif möglich ist. In diesem Fall ist keinerlei weiterer Aufwand nötig: dieselbe Dose, derselbe Anschluss. Technisch bleibt alles, wie es ist.

Es ist aber auch denkbar und möglich, dass der Vermieter weiterhin einen Sammelvertrag mit dem Kabelbetreiber abschließt und den Mietern anbietet. Der Unterschied ist dann nur, dass jede Mietpartei einzeln entscheiden kann, ob sie das Angebot nutzen möchte oder nicht. Eine Berechnung über die Nebenkosten ist nicht mehr möglich.

Alternativen zum Kabel

Es gibt allerdings zahlreiche Alternativen zum Kabel.

  • Satellitenempfang: In Deutschland am beliebtesten ist der Satellitenempfang. Hier entstehen zwar Kosten für die Installation der Schüssel, danach fallen aber keine Gebühren mehr an. Die Programme der öffentlichen-rechtlichen Sender stehen hier in HD-Qualität zur Verfügung. Kommerzielle Programme sind kostenlos in SD zu sehen; HD kostet eine Gebühr (ab 6 Euro im Monat). Wer die Installation einer Satellitenanlage in Betracht zieht, muss allerdings mit dem Vermieter sprechen, ob das gestattet ist.
  • DVB-T2 HD (digitales Antennenfernsehen): Hier reicht eine kostengünstige Zimmerantenne oder Dachantenne an den meisten Orten aus. Die meisten modernen Fernseher haben einen eingebauten Decoder dafür. Auch hier sind öffentlich-rechtliche Sender in HD kostenfrei. Kommerzielle Programme kosten (in HD) rund acht Euro proMonat.
  • Fernsehen per Internet (IPTV). Hier ist ein schneller Internetanschluss erforderlich, ab DSL50 oder vergleichbaren Geschwindigkeiten. Viele moderne TV-Geräte verfügen über die nötige Ausstattung. Ansonsten braucht es einen separaten Receiver oder einen Stick, was Kosten von einmalig rund 30 Euro verursacht. Auch hier sind die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender kostenlos und werbefrei, Live-Streams inklusive. Führender Anbieter ist hier die Telekom mit "Magenta" (DSL-Anschluss mit Fernsehfunktion).

Mediatheken und Live-Streaming

Egal, für welches Angebot sich die Haushalte auch entscheiden: Die öffentlich-rechtlichen Programme (auch das WDR-Fernsehen) stehen jederzeit ohne Zusatzkosten in HD-Auflösung zur Verfügung. Die Mediatheken bieten Radio und Fernsehen – auch als Live-Stream.

Verwendete Quellen:

  • Eigenrecherche
  • Verbraucherzentrale
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur AFP