Pistolen und Revolver und Munition liegen auf einem Tisch in einer gesicherten Asservatenkammer.

OVG-Eilbeschluss: Waffenentzug für AfD-Mitglieder rechtens

Stand: 17.08.2024, 08:01 Uhr

In zwei Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass AfD-Mitgliedern Waffen entzogen werden dürfen - weil die Partei vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall geführt wird. 

Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung reicht aus, um von einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Das gelte auch für den Fall der AfD, wenn es sich nur um einen Verdachtsfall handelt. Darauf hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in zwei Eilverfahren hingewiesen, sagte eine Sprecherin.

Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. Im Fall eines der Kläger komme noch hinzu, dass er nicht nur bloßes Mitglied der Partei sei, sondern diese auch noch als Funktionsträger unterstütze. 

Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern

WDR Studios NRW 17.08.2024 00:21 Min. Verfügbar bis 17.08.2026 WDR Online


AfD wird als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet

Blick auf die Fassade des Oberverwaltungsgerichtes

Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte den rechtsextremistischen Verdachtsfall bestätigt

Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestuft worden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte diese Einstufung am 13. Mai 2024 bestätigt.

Keine Distanzierung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen

Erschwerend sei noch zu bewerten, so der 20. Senat des OVG in der Begründung der Eilbeschlüsse, dass einer der Kläger sich nicht von verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch innerhalb der AfD unmissverständlich und beharrlich distanziert habe. Das OVG bezieht sich dabei auf hetzerische Äußerungen oder einschüchternde Verhaltensweisen von Parteimitgliedern.

Vorinstanz: AfD-Mitglieder müssen Waffen abgeben

Den beiden Eilverfahren waren Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von Ende Juni vorausgegangen. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen, weil sie nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen sind.

Noch vier Berufungsverfahren von AfD-Parteimitgliedern

Die Parteimitglieder hatten geklagt, weil ihre Erlaubnis zum Waffenbesitz von den Behörden widerrufen worden war. In der Hauptsache sind jetzt noch vier Berufungsverfahren am OVG anhängig. Verhandlungstermine stehen laut der OVG-Sprecherin noch nicht fest.

Hinweis auf möglichen Verfahrensausgang  

Die Feststellungen in den Eilverfahren gelten als Hinweise auf einen möglichen Ausgang der Berufungsverhandlungen. Die Begründungen des 20. Senats sind in der Entscheidungsdatenbank des Landes NRW abrufbar.

Unsere Quellen:

  • Oberverwaltungsgericht NRW
  • dpa