Im Sommer 2020 war ein mehrstöckiges Haus in der Düsseldorfer Innenstadt bei Umbauarbeiten plötzlich in sich zusammengestürzt. Die Feuerwehr war tagelang im Einsatz, konnte aber zwei der Arbeiter nur tot aus den Trümmern bergen.
Gericht lässt Anklage zu: Zeitplan noch unklar
Das Düsseldorfer Landgericht hat nun beschlossen, die Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Frühjahr zuzulassen. Fünf Personen müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Baugefährdung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt sechs Personen - unter anderem von beteiligten Baufirmen - angeklagt, weil sie bei Planung, Vorbereitung und Überwachung der Baustelle an der Luisenstraße ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben sollen.
Durchbrüche an tragender Wand wohl ausschlaggebend
Den Ermittlungen zufolge werden Durchbrüche an einer tragenden Wand im Erdgeschoss des Hinterhauses als Ursache für den Einsturz angenommen. Die seien geplant und am Tag des Einsturzes auch durchgeführt worden, so die Ermittler. Unter anderem sollen die Beschuldigten eine unzureichende Grundlagenermittlung vorgenommen haben, die zu einer fehlerhaften Planung geführt habe.
Einen angeklagten Prüfingenieur hält das Düsseldorfer Landgericht allerdings nicht für hinreichend verdächtig.
Ab dem 23. Oktober 2024 beginnt dann der Prozess gegen fünf Beschuldigte vor dem Düsseldorfer Landgericht. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung mit fahrlässiger Baugefährdung.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 11.12.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf und im Radio auf WDR 2.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- dpa