Der Angeklagte aus Düsseldorf war in erster Instanz zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen war er aber in Berufung gegangen. In der erneuten Verhandlung am Dienstag hielt die Richterin vier Monate Haft aber für angemessen und sah auch keinen Anlass für eine Bewährungsstrafe.
Auch deshalb, weil die Sozialprognose des Angeklagten nicht günstig sei. Der 44-Jährige sei mehrfach, auch wegen Gewaltdelikten, vorbestraft. Außerdem sei er wiederholt rückfällig geworden und habe den Paketboten unter laufender Bewährungsstrafe bedroht.
Mit Ermordung gedroht
Laut Anklage hatte der Mann im September 2021 im Düsseldorfer Stadtteil Unterrath den DHL-Paketboten wegen dessen lauten Gesangs massiv beleidigt, bespuckt und zuletzt sogar gedroht, ihn beim nächsten Mal abzustechen. Die ständig gute Laune und der Gesang des Auslieferungsfahrers habe ihn schon länger genervt.
Der 42-Jährige lieferte den Medienvertretern auf dem Gerichtsflur sogar eine Kostprobe seines Könnens. "Seit fünf Jahre fahre ich Pakete aus und ich singe immer. Aber sowas ist mir noch nie passiert", erklärt er auf Nachfrage des Gerichts. Er habe damals sehr viel Angst vor dem Anwohner gehabt.
Gestörte Impulskontrolle
Die Verteidigerin des Angeklagten führt die Eskalation des Streits auch auf die gestörte Impulskontrolle ihres Mandanten zurück. "Er hat sich nicht im Griff", erklärte sie. Zudem sei ihr Mandant am Tattag angespannt gewesen, weil ihm die getrennt lebende Ex-Partnerin den vereinbarten Umgang mit dem gemeinsamen Sohn verweigert hatte. Das sei aber noch lange kein Grund, einem anderen so zu drohen, betonte die Richterin.
Angeklagter bittet Anzeige zurückziehen
Der Paketbote hatte damals die Drohung ernstgenommen, die Polizei verständigt und Anzeige erstattet. Im Prozess erzählte Michale F., dass ihn der Angeklagte etwa einen Monat später angeprochen und gebeten habe, die Anzeige wegen seiner Vorstrafen zurückzuziehen. "Nee, habe ich gedacht, der ist ja kein Kind mehr, der macht das wieder, der muss bestraft werden.", sagt Michael F.
Das sah das Landgericht genauso, reduzierte aber die in erster Instanz verhängte Haftsstrafe um die Hälfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter im Prozess
- Richterin Landgericht Düsseldorf
- Verteidigerin
- Augenzeugenberichte
- Paketbote Michael F.