In zehn Jahren werde man den Kopf darüber schütteln, dass im Jahr 2023 junge Menschen verurteilt worden seien, weil sie mit ungewöhnlichen Mitteln auf den bedrohenden Klimawandel aufmerksam gemacht hätten: Das war nur eine Aussage der beiden Verteidiger, die in ihren Plädoyers versuchten, für ihre Mandanten einen Freispruch zu erreichen.
Auch die Angeklagten selber sagten, dass Wissenschaftler erst noch vor wenigen Tagen klar gemacht hätten, dass das Tempo des Klimawandels zugenommen habe. Selbst der Staatsanwalt sprach davon, dass das Ziel der Aktivisten, ein Umdenken und darauf folgendes Handeln in der Klimapolitik, berechtigt sei. Das Mittel dazu aber nicht. Deshalb verurteilte die Richterin die beiden Angeklagten wegen Nötigung zu Geldstrafen, da sie sich als Richterin an die "Gesetze halten müsse".
Mehr als 20 weitere Verfahren bei der Staatsanwaltschaft
Bereits am Mittwoch hatte das Kölner Amtsgericht drei Männer verurteilt, die ebenfalls im vergangenen Jahr eine Straße blockiert hatten. Allerdings mit dem Unterschied, dass sie sich nicht festgeklebt hatten. Autofahrer zerrten die Männer von der Straße. Deshalb wurde der Verkehr lediglich zehn bis zwanzig Minuten aufgehalten.
Nach aktuellen Informationen der Kölner Staatsanwaltschaft werden aktuell 24 Verfahren gegen Aktivisten der "Letzte Generation" bearbeitet. Dazu gehören weitere Straßenblockaden oder auch Aktionen wie Farbschmierereien an einem Reiterdenkmal in Deutz.
Die "Letzte Generation" hat angekündigt, weiterhin in Köln unterwegs zu sein und zu "stören".