Landgericht Bonn verhandelt Fluthilfe-Betrug
Stand: 30.01.2025, 06:00 Uhr
Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 sollen zwei Brüder aus Euskirchen versucht haben, sich ungerechtfertigte Subventionen in Millionenhöhe zu erschleichen. Jetzt müssen sich die beiden deswegen vor dem Bonner Landgericht verantworten.
Von Christoph Alexander Hensgen
Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern unter anderem Subventionsbetrug und besonders schwere Urkundenfälschung vor. Insgesamt sollen sie angebliche Flutschäden von drei Millionen Euro beantragt und zu Unrecht eine Wiedergutmachung von mehreren Hunderttausend Euro kassiert haben.
Vorwurf: Brüder wollten Kapital aus der Katastrophe schlagen
In der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 wurden weite Teile der Euskirchener Innenstadt überschwemmt. Viele Bewohner waren vom Hochwasser betroffen. Darunter auch ein Besitzer mehrerer Immobilien - einer der beiden Brüder, die jetzt in Bonn vor Gericht stehen. Der selbstständige Immobilienvermittler hat laut Anklage versucht, zusammen mit seinem Bruder Kapital aus der Katastrophe zu schlagen.
Der Jüngere der beiden verwaltet und vermietet mehrere Mehrfamilienhäuser, von denen einige tatsächlich durch die Flut beschädigt worden waren. Für ihre Wiederherstellung erhielt er zurecht öffentliche Fördergelder.
Gutachter getäuscht und Schäden erfunden - glaubt die Anklage
Darüber hinaus soll er aber weitere Schäden an anderen Häusern erfunden oder den normalen Verschleiß an den Immobilien als Hochwasserfolge ausgewiesen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Bei Anträgen für drei Mehrfamilienhäuser in Euskirchen fielen der Bezirksregierung Münster Ungereimtheiten in den Dokumenten auf
Zudem soll er einen Sachverständiger so getäuscht haben, dass der falsche Gutachten erstellt hat. Auch durch die soll der 38-Jährige an die Subventionen gekommen sein.
Zwischen September 2021 und August 2023 sollen beide bei den Bezirksregierungen Köln und Münster staatliche Entschädigungen für zehn Immobilien in Euskirchen und Rheinbach beantragt haben, insgesamt in Höhe von drei Millionen Euro.
Staatliche Entschädigung im Internet beantragt
Im zentralen Portal für Wiederaufbauhilfe, so die Anklage, haben sie das unter Angabe vieler falscher Informationen - zum Beispiel über ihren Lebensunterhalt, die Nutzung der angeblich betroffenen Objekte, die Art und die Entstehung der Schäden getan.
Dem jüngeren Angeklagten sollen daraufhin Billigkeitsleistungen in Höhe von knapp 2,2 Millionen Euro bewilligt und gut 875.000 Euro gutgeschrieben worden sein.
Die beiden Anträge seines 43-jährigen Bruders auf Fördermittel in Höhe von rund 900.000,00 Euro wurden dagegen von der Bezirksregierung Münster wegen Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben nicht bewilligt.
Umfangreiche Vorwürfe: Urteil erst Ende Mai erwartet
Die Vorwürfe im Tatkomplex zum Betrug mit den Fluthilfen sind für sich schon sehr umfangreich. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem jüngeren Bruder noch zwei schwere Steuerhinterziehungen sowie zwei Fälle von Betrug und Urkundenfälschung vor. Ein Urteil wird erst Ende Mai erwartet.
Unsere Quellen:
- Landgericht Bonn
- Staatsanwaltschaft Bonn
- WDR-Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 30.01.2025 auch im Fernsehen in der Lokalzeit aus Bonn.