Es gebe keinen Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt, sagt die Kölner Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte habe sich den Anweisungen der Beamten widersetzt und dabei ein Cuttermesser in der Hand gehalten. Die Polizisten setzten Pfefferspray ein und gaben einen Schuss ab - beides erfolglos.
Beamte trugen Body Cams
Als der Beschuldigte einen Polizisten verletzte und auf einen weiteren zulief, schossen die Beamten mehrmals. Auch die Tatsache, dass in einer Fußgängerzone geschossen wurde, führt zu keiner anderen Bewertung, so die Staatsanwaltschaft.
Zwei der vier beteiligten Polizisten trugen bei der Festnahme eine Body Cam. Ob die Kameras auch eingeschaltet waren und verwertbare Aufnahmen gemacht haben, sei Teil der Ermittlungen, sagt die Kölner Staatsanwaltschaft.
Polizei verletzt zwei unbeteiligte Passanten
Durch die Schüsse wurden auch zwei Unbeteiligte verletzt, eine durch einen Streifschuss, teilte die Polizei mit.
Beschuldigter klaute Bierdosen
Nach WDR-Informationen hatte der 30-Jährige Beschuldigte in einem Supermarkt Bierdosen gestohlen. Offenbar hatte er sogar schon im Markt eine Dose getrunken, bevor er mit einer oder mehreren weiteren Dosen versuchte, den Supermarkt zu verlassen.
Dabei soll sich ihm eine Mitarbeiterin in den Weg gestellt haben. Die Frau wurde von dem Mann geschubst oder auch geschlagen. Deshalb spricht die Polizei auch von einem räuberischen Diebstahl. Nach WDR-Recherchen steht die Mitarbeiterin unter Schock und konnte am Mittwoch nicht zur Arbeit erscheinen.
Im Internet kursieren Videoaufnahmen, die den Einsatz zeigen. Die Polizei Köln hat aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen übernommen.
"Kollegen stehen unter enormem Stress"
Nach dem Vorfall in Gummersbach sprach am Mittwoch Oliver Huth vom Bund Deutscher Kriminalbeamter mit dem WDR. In solchen Situationen, wenn ein Angriff ausgeführt wird, müssten Polizistinnen und Polizisten sekundenschnell entscheiden, welches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sie nutzen. Pfefferspray, Taser oder die Schusswaffe. Der Stress sei enorm.
War Schusswaffengebrauch rechtmäßig?
Das Polizeigesetz NRW regelt den Schusswaffengebrauch und benennt auch Restriktionen. So dürfen Polizistinnen und Polizisten in Menschenmengen keine Schusswaffen einsetzen, sagt Huth. Der Schutz des Lebens stehe an oberster Stelle.
Die Schüsse fielen in der Fußgängerzone im Herzen von Gummersbach. Dort waren zu der Zeit einige Menschen unterwegs. "Da stellt sich natürlich die Frage, ist es überhaupt verhältnismäßig in einer Fußgängerzone auf eine Schusswaffe zurückzugreifen. Diese Frage wird sich die Polizei und die Staatsanwaltschaft stellen müssen," sagt Markus Ogorek, Juraprofessor an der Universität Köln.
Unsere Quellen:
- Mitteilung der Polizei
- WDR-Recherchen
- Material der Deutschen Presse-Agentur