Mit diesem Urteil musste der Angeklagte rechnen. Er hat so gar nichts von einem Banker. Der leger gekleidete, schlanke 50-Jährige wirkt deutlich jünger. Er lächelt oft, auch während der Urteilsbegründung. Er vermittelt den Eindruck, als würde eine Zentnerlast von ihm fallen.
Vielleicht ist das tatsächlich so. Es würde dem Prozessverlauf entsprechen. Auf den geht der Richter als erstes in seiner Urteilsbegründung ein. Es gebe nicht viele Prozesse wie diesen, bei dem eine Verständigung am Anfang stand, sagt er. Geständnis und die, wie der Richter es beschrieb: vollumfängliche Aufklärungshilfe gegen einen vorher vereinbarten Strafrahmen. Der in der Regel milder ausfällt als ohne Geständnis.
Damit endet das Verfahren nach vergleichsweise kurzen zwei Monaten. Kein Vergleich zu anderen Verfahren, die dann allerdings auch mit weitaus härteren Strafen einhergingen.
"Fehler meines Lebens"
Im Prozess hatte der frühere Starbanker die Verstrickung in die Cum-Ex-Geschäfte als schwersten Fehler seines Lebens bezeichnet und sich für seine Taten entschuldigt. Er habe sich blenden und verführen lassen.
Die Richter nahmen ihm seine Reue ab. 93,4 Millionen Euro betrug nach Auffassung des Gerichts der Schaden der Cum-Ex-Deals. In dieser Höhe kann ein Gericht keine Bewährungsstrafe mehr verhängen. Schwere Steuerhinterziehung beginne bei 50.000 Euro, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer gesagt. Hier sei es um das 1.840-Fache gegangen.
Vorbild für andere Verfahren
Der Prozess mit der Verständigung könnte Vorbildcharakter für kommende Verfahren haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Cum-Ex-Komplex gegen 1.700 Beschuldigte. Kurze Verfahren gegen kooperative Beschuldigte würden helfen, die Aktenberge der Justiz zu verkleinern.
Zumal mit Anne Brorhilker die Chefermittlerin der Staatsanwaltschaft auf eigenen Wunsch die Behörde verlassen hat. Sie hatte das mit ihrer Frustration begründet, dass der Staat zu wenig gegen Finanzkriminalität unternehme. Zwar hat die Kölner Staatsanwaltschaft 32 Ermittlerinnen und Ermittler allein für den Cum-Ex-Komplex. Der führende Kopf aber fehlt jetzt.
Über dieses Thema berichtet der WDR am 30.04.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Köln und im Radio auf WDR 2.
Unsere Quellen:
- Reporter im Gericht