Eine heute Ende 30-jährige Frau aus Köln hatte gegen das Erzbistum geklagt, weil sie nach eigenen Angaben als Messdienerin von einem Betreuer über vier Jahre lang missbraucht wurde. Der damals 18-Jährige arbeitete ehrenamtlich für die Kirche und betreute laut Klageschrift eine Gruppe von Kindern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren.
Auch wenn er beim Erzbistum nicht festangestellt gewesen sei, hafte die Institution für seine Taten, schreibt das Gericht in einem sogenannten Hinweisbeschluss, den Klägerin und das Erzbistum vor Prozessbeginn erhielten.
Der Messdiener-Betreuer sei als "verlängerter Arm" des beim Erzbistums angestellten Priesters tätig gewesen. Der Täter wurde 1998 wegen Missbrauchs an insgesamt acht Mädchen zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Fall ist auch in dem von Kardinal Rainer Woelki in Auftrag gegebenen Gutachten des Kölner Strafrechtlers Björn Gercke zum Missbrauch im Erzbistum Köln enthalten.
Prozess vor dem Landgericht
Der Prozess vor dem Landgericht Köln wird am 25. März stattfinden und ist nur für eine Stunde angesetzt. Der Anwalt der Klägerin erklärte die kurze Dauer damit, dass es nur noch darum gehe, die Höhe des Schmerzensgeldes festzulegen. Das sei ein erfreulicher Richtungswechsel des Gerichtes, das sich damit klar auf die Seite der Opfer stelle.
Die Klägerin fordert 850.000 Euro als Entschädigung. In einem ersten, viel beachteten Schmerzensgeldprozess, hatte ein Missbrauchs-Betroffener eine ähnliche Summe gefordert. Das Gericht entschied im Juni 2023, dass die Kirche 300.000 Euro zahlen müsse.
Aus den Gerichtsunterlagen im Fall der Messdienerin geht hervor, dass das Erzbistum zwei der Missbrauchstaten bereits eingeräumt hat. Die Frau selbst spricht von weit mehr Taten. Im Hinweisbeschluss heißt es dazu: "Das Gericht hält die diesbezüglichen Darlegungen der Klägerin für ausreichend."
Das Erzbistum Köln will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern
Man bitte um Verständnis, hieß es auf WDR-Anfrage. Das Erzbistum hat jetzt drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Seine Anwälte haben beantragt, die Klage abzuweisen. Eine Amtshaftung, also eine Verantwortung der Institution, liege nicht vor.
Das Landgericht Köln hat sich auf WDR-Anfrage bisher nicht geäußert.
Unsere Quellen:
- Erzbistum Köln
- Landgericht Köln