In dem Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs hat das Kölner Landgericht am Freitag (12.10.2018) drei Angeklagte freigesprochen. Der vierte Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Bauüberwacher der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) seine Pflichten bei der Kontrolle der U-Bahn-Baustelle vor dem Stadtarchiv vernachlässigt hat.
Bei dem Einsturz starben zwei Menschen
Die anderen drei Angeklagten, eine KVB-Ingenieurin und zwei Mitarbeiter von Baufirmen, hätten auch Pflichten verletzt. Es sei allerdings nicht erkennbar, dass ihre Fehler mit dem Einsturz in Zusammenhang stehen. Nach Überzeugung des Gerichts war keinem der Angeklagten bekannt, dass beim Bau der unterirdischen Betonwand gepfuscht wurde.
Der verurteilte KVB-Mitarbeiter will nach Angaben des Unternehmens Revision gegen das Urteil einlegen.
In einem weiteren Prozess fordert die Stadt Köln etwa 1,2 Milliarden Euro für die Bergung und die Restaurierung der verschütteten Dokumente sowie für den Neubau des Stadtarchivs.
In einem dritten noch laufenden Prozess muss sich ein zunächst unverdächtiger Oberbauleiter verantworten, der während der ersten Verhandlungen so stark belastet worden war, dass die Staatsanwaltschaft auch ihn angeklagt hatte.
Bei dem Unglück waren am 3. März 2009 zwei Bewohner von benachbarten Häusern ums Leben gekommen.