Mädchen in fremder Kölner Wohnung – Prozess gegen 70-Jährigen
Lokalzeit aus Köln. 20.02.2025. 00:47 Min.. Verfügbar bis 20.02.2027. WDR.
Mädchen in fremder Kölner Wohnung – Prozess gegen 70-Jährigen
Stand: 20.02.2025, 15:36 Uhr
Im Mai verschwindet ein Mädchen - ein älterer Mann ließ sie in seine Wohnung. Am Donnerstag hat in Köln ein Prozess gegen ihn begonnen.
Der Fall hatte in ganz Deutschland Aufsehen erregt: Ein dreijähriges Mädchen verschwindet im vergangenen Mai in Köln. Die Polizei startete eine Suchaktion. Ein damals 70-Jähriger hatte das Kind in seine Wohnung gelassen.
Verteidiger: Intellektuelle Fähigkeiten des Angeklagten beschränkt
Auf der Anklagebank nimmt zum Prozessbeginn ein älterer Mann Platz. Er schaut freundlich in den Saal. Seine Brille ist an einem Band befestigt. Der Italiener darf seinen Hut aufbehalten - eher unüblich in einem Prozess.
Direkt zu Beginn des Verfahrens wird deutlich, dass der Mann akustisch wie inhaltlich nicht alles versteht. Er habe seine Hörgeräte vergessen, sagt er. Die Dolmetscherin muss sehr laut sprechen. Sein Anwalt sagt, dass sein Mandant nur über "beschränkte intellektuelle Fähigkeiten" verfüge.
"Kennen Sie die Telefonnummer 110?"
Der Mann ist angeklagt wegen des Vorwurfs der Entziehung Minderjähriger. Am 10. Mai 2024, so sagt es die Anklage, sei das Mädchen mit Verwandten im Bürgerpark in Köln-Kalk spazieren gegangen. Plötzlich sei es weg gewesen.
Wie der Sohn des Angeklagten im Zeugenstand sagt, habe das Mädchen dann am Haus des 70-Jährigen geklingelt, der Rentner habe geöffnet. In diesem Moment sei der davon überzeugt gewesen , dass das Mädchen eine seiner Enkelinnen gewesen sei. Der heute 71 Jahre alte Mann hat vier Söhne und mehrere Enkelkinder.
Der Sohn sagt weiter aus, dass das Kind Chips und Cola bekommen habe. Erst am nächsten Morgen fiel das "Missverständnis", wie der Anwalt des Angeklagten es nennt, auf. Gegen 8.00 Uhr klingelte die Polizei - das Mädchen sei unverletzt auf die Beamten zugelaufen. Die Suchaktion wurde beendet.
Gutachten soll eingeholt werden
Die Richterin in dem Prozess kommt zu dem Schluss, dass der Mann auf seine Verhandlungsfähigkeit und seine intellektuellen Fähigkeiten hin untersuchten werden soll. Auch das Wort Demenz ist in diesem Zusammenhang gefallen. Deshalb gibt sie ein Gutachten in Auftrag.
Vorher fragt die Richterin noch, ob der Mann die Nummer 110 kennen würde. Nicht ausgeschlossen ist, dass dem heute 71-Jährigen in den Stunden der Anwesenheit des Kindes, vielleicht doch aufgefallen ist, dass die Dreijährige nicht seine Enkeltochter ist.
Der Mann sagt daraufhin, dass er in schwierigen Situation seinen Sohn anrufen würde, die Nummer der Polizei kenne er nicht. Der Sohn des Mannes sagte noch, dass sein Vater unter mehreren Krankheiten leide, auch seine Sehfähigkeit sei eingeschränkt.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Köln
- WDR-Reporter vor Ort