Über seinen Verteidiger erklärte der 63-Jährige, er habe weder 1992 am Rheindeich die 50-Jährige Frau noch drei Jahre später in Süddeutschland ein 12-jähriges Mädchen getötet. Davon geht die Anklage aber angesichts der ähnlichen Tatumstände aus.
Angeklagter verbüßt bereits Haftstrafe
Der 63-Jährige ist wegen Mordes angeklagt. Er konnte erst 30 Jahre nach dem Tod der Frau aufgrund neuer Erkenntnisse bei der DNA-Analyse ermittelt werden. Unter einem Fingernagel des Opfers waren im August 1992 Hautpartikel gefunden worden.
Der Angeklagte verbüßt schon eine lebenslange Haftstrafe, weil er 1995 in Süddeutschland eine zwölfjährige Schülerin erstochen hatte.
Ehefrau macht Aussagen im Prozess
Seine Ehefrau sagte heute im Prozess aus, obwohl sie das als Gattin nicht hätte tun müssen. "Wenn ich schon mal hier bin", so ihre lapidare Antwort auf den Hinweis des Richters.
Die 55-Jährige Finanzbuchhalterin hat den inhaftierten Angeklagten 2004 kennengelernt und 2007 geheiratet. Ihrer Aussage nach habe sich ihr Mann bei Bekanntwerden der erneuten Mordvorwürfe seine gefundenen DNA-Spuren nicht erklären.
Zudem, so seine Ehefrau weiter, will er das Opfer nicht gekannt und "seiner Erinnerung nach" zur Tatzeit am Bodensee gewesen sein. Dort will er im August 1992 den Geburtstag seiner damaligen Frau gefeiert haben.
Angeklagter sitzt bereits in Haft
Die Obduktion der Leiche ergab laut Rechtsmedizinerin, dass die 50-jährige Reiseleiterin erdrosselt, erwürgt und erstochen wurde: "Zwei Stiche gegen den Hals und Brust mit einem Messer mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern."
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann soll ein DNA-Gutachter gehört werden. Er soll unter anderem klären, woher die bei der Frauenleiche gefundenen Hautpartikel stammen könnten. Die Anklage geht bisher von einer Abwehrverletzung aus.
Für den Prozess sind bis Ende November zunächst 16 Verhandlungstage angesetzt.
Über das Thema berichten wir am 15.08.2023 auch in den Lokalzeiten auf WDR 2 und im WDR Fernsehen.