Dem Angeklagten wird räuberischer Diebstahl von Bierdosen in einem Supermarkt sowie gewaltsamer Widerstand, gefährliche Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Beamte vorgeworfen. Die Polizisten sollen bei dem Vorfall wiederholt auf den Mann geschossen haben. Für ihn steht die Unterbringung in einer Psychiatrie im Raum.
Im April wurde der Fall am Amtsgericht Gummersbach verhandelt. Dort kam die psychiatrische Sachverständige dann aber zu dem Ergebnis, dass für den 31-Jährigen aufgrund psychischer Störung oder Erkrankung auch eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie infrage komme. Daraufhin ging das Verfahren an das Kölner Landgericht.
Angeklagter kann wieder laufen
Der Angeklagte, der durch die Schüsse schwer verletzt wurde und zeitweise im Rollstuhl saß, kann mittlerweile wieder laufen. Zum Prozessbeginn in Köln kam er ohne Rollstuhl. Die Verhandlung begann verspätet, weil sich vor Ort herausstellte, dass einer der beiden Schöffen seit 40 Jahren in Gummersbach wohnt.
Der Schöffe kenne den Fall und auch einen Verletzten. Er versicherte, dennoch neutral zu sein. Der Vorsitzende Richter ließ ihn schließlich als Schöffe zu. Kurze Zeit später wurde die Verhandlung unterbrochen, damit der Angeklagte seine Schmerzmittel einnehmen konnte. Während der Zeugenaussagen schloss er mehrmals die Augen und legte seinen Kopf auf den Tisch.
Er habe Schmerzen und wisse nicht, wie er sonst sitzen solle, sagte der 31-Jährige auf Nachfrage des Richters. Am Donnerstag sind vier Zeugen vernommen worden. Ein Polizeibeamter, der von dem Angeklagten schon im Juni angegriffen worden ist, um einer Festnahme zu entgehen, trat auch als Nebenkläger auf. Ein Urteil soll am 13. September fallen.
15 Schüsse in Fußgängerzone
Mitte November 2023 soll der Angeklagte nach dem Diebstahl zweier Bierdosen zunächst eine Verkäuferin und einen Polizisten angegriffen haben. Als ihn die Polizei daraufhin stellen wollte, widersetzte er sich. Dabei soll er die Beamten mit einem Cuttermesser bedroht haben.
Alle vier Beamte schossen auf ihn. Dabei wurde der Mann lebensgefährlich verletzt. Die umherfliegenden Projektile trafen auch zwei unbeteiligte Passanten. Ein Polizeibeamter erlitt Schnittverletzungen im Gesicht. Die Ermittlungen gegen die Polizisten sind im Dezember eingestellt worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge handelten sie aus Notwehr.
Unsere Quelle:
- Sprecher Landgericht Köln
Über dieses Thema berichtet der WDR am 08.08.2024 um 19.30 Uhr in der Lokalzeit aus Köln.