Heute wird der Prozess um die gescheiterte Erpressung der Familie von Michael Schumacher vor dem Amtsgericht Wuppertal fortgesetzt. Weitere Zeugenaussagen sollen die Verflechtungen der drei Angeklagten beleuchten und offene Fragen klären. Im Mittelpunkt steht dabei auch eine erneute Aussage der langjährigen Managerin des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters.
Schumacher-Managerin erneut im Zeugenstand
Eigentlich sollte Sabine Kehm direkt zu Beginn des Verhandlungstages aussagen. Doch der Verteidiger des Wülfrathers Benninghoven sprach sich entschieden gegen die erneute Befragung der Zeugin aus. Er argumentierte, dass ihre Aussage nicht relevant für die Verteidigung seines Mandanten sei. Dies führte zu einer Beratung durch die Richterin und die Schöffen. Der Beschluss fiel schließlich zugunsten der Befragung: Kehm soll zu den Beweisfragen hinsichtlich der Abläufe der Digitalisierung und des Pflegecomputers gehört werden. Ihre Aussage wird als zentral für das Verständnis der organisatorischen Abläufe im Büro der Schumachers angesehen.
Die Managerin von Michael Schumacher, Sabine Kehm, erklärte in ihrer Aussage, dass die Digitalisierung der Fotos parallel zum Nachtdienst des Pflegepersonals durchgeführt wurde. Sie betonte, dass diese Arbeiten ausschließlich auf dem privaten Gelände der Schumachers stattfanden – ein Arbeiten außerhalb des Grundstücks sei für sie völlig ausgeschlossen. Laut Kehm wurde die Digitalisierung so organisiert, dass sie problemlos während der ruhigen Nachtstunden erfolgen konnte.
m Verlauf der Verhandlung kamen Vorwürfe auf, dass die Krankenschwester 2019 auf dem Gelände der Familie Schumacher Opfer einer Vergewaltigung geworden sei. Dies soll laut einem Anwalt aus der Schweiz Gegenstand eines separaten Verfahrens sein. Sabine Kehm reagierte empört auf die Aussagen der Verteidigung und betonte: „Sie haben dafür gesorgt, dass das jeder weiß. Wir haben damit nichts zu tun.“ Sie wies zudem darauf hin, dass die Familie Schumacher in keinem Zusammenhang mit dem Verfahren stehe.
Fotos wurden von Pflegepersonal gesammelt
Kehm erläuterte weiter, dass die Unterlagen zur Pflege sowohl schriftlich als auch digital erfasst wurden. Der Pflegecomputer wurde ausschließlich vom Pflegepersonal genutzt, und alle Fotos von Michael Schumacher wurden mit einem speziellen Pflegehandy aufgenommen. Private Handys mussten an der Grundstücksgrenze abgegeben werden, um die Privatsphäre der Familie zu schützen.
Auch die technischen Abläufe wurden angesprochen: Der angeklagte Wülfrather, der als technikaffin galt, wurde gelegentlich vom Pflegepersonal hinzugezogen, um etwa das Passwort zu ändern oder den Pflegecomputer auszutauschen. Kehm erklärte, dass diese Maßnahmen aus mehreren Gründen notwendig wurden, ohne jedoch Details zu nennen. Ein weiteres Thema war die Organisation der Sicherheitsmitarbeiter. Diese waren in einem separaten Gebäude untergebracht und verwalteten sich laut Kehm selbst. Sie hätten sich untereinander abgesprochen, und sich gegenseitig die Schlüssel übergeben.
Aufnahmen der Erpressung im Gericht
Im Mittelpunkt des heutigen Prozesstages stehen die Telefonanrufe des Hauptangeklagten, die im Gericht abgespielt werden sollen. Auf Antrag der Verteidigung sollen diese Aufzeichnungen Einblicke in die Perspektive des mutmaßlichen Erpressers geben. Verteidiger Doelfs argumentiert, dass die Aufnahmen hilfreich seien, um die Motive und Perspektiven des Angeklagten besser zu verstehen. Laut Doelfs soll eine Aussage des Angeklagten zu hören sein: "Nicht, dass Sie das falsch verstehen, das soll jetzt keine Erpressung sein." Der Angeklagte behauptet, die sensiblen Privatfotos der Schumachers lediglich zum Rückkauf gegen eine Provision von 15 Millionen Euro angeboten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in seinem Vorgehen eine klare Erpressung.
Verzögerungen durch fehlende Zeugen
Der Prozessverlauf wird durch die Abwesenheit wichtiger Zeugen beeinträchtigt. Eine ehemals angestellte Krankenschwester erschien am letzten Prozesstag erneut nicht, nachdem ein Arzt ihr eine Sozialphobie attestiert hatte. Die Frau steht auch im Verdacht, an der versuchten Erpressung beteiligt gewesen zu sein. Gegen sie wird ebenfalls ermittelt. Auch ein Schweizer Zeuge kam aufgrund eines attestierten Herz-Nieren-Leidens nicht nach Wuppertal. Ihm wurde eine Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Ausblick auf Urteil
Obwohl die Plädoyers und das Urteil für Mittwoch geplant sind, könnten die jüngsten Verzögerungen den Prozess weiter strecken. Neue Verhandlungstermine wurden laut WDR-Recherchen bereits angesetzt. Das öffentliche Interesse an dem Fall bleibt groß, während die Frage nach den Hintergründen und Motiven der mutmaßlichen Täter weiter ungeklärt ist.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Wuppertal
- Staatsanwaltschaft Wuppertal
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichten wir am 22.01.2025 auch im WDR Fernsehen: WDR aktuell, 16:00 Uhr und im Hörfunk auf WDR 2 und WDR 5.