Das Paar wurde lebensgefährlich verletzt. Der Mann war kurz vor Prozessbeginn an den Folgen des Angriffs gestorben. Die Polizei hatte DNA-Spuren des 37-jährigen Angeklagten am Tatort gefunden. Ihm droht eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes. Noch zu Prozessbeginn hatte er zu den Vorwürfen geschwiegen.
Der 37-Jährige war der Staatsanwaltschaft zufolge im vergangenen August nachts mit weiteren Mittätern bei dem Paar eingedrungen - mit einem Schlüssel des Anwesens, einer Hofanlage in Zülpich-Füssenich. Woher der Mann den Schlüssel hatte, ist unklar.
Schläge und Tritte gegen die Köpfe der schlafenden Opfer
Anschließend soll er zusammen mit seinen unbekannten Komplizen auf die beiden schlafenden Senioren eingetreten und -geschlagen haben. "Teilweise mit Gegenständen und vor allem auf die Köpfe", schildert Gerlind Keller, Sprecherin des Bonner Landgerichts. "Nach Ansicht der Strafkammer war der Angeklagte beim Verlassens des Tatortes davon überzeugt, dass er alles getan habe, damit die Eheleute sterben."
Dennoch gelang es dem männlichen Opfer, sich zu befreien. Die Täter hatten das Ehepaar mit einem roten Nylonseil gefesselt. Das Opfer schaffte es mit letzter Kraft seinen Neffen anzurufen. Dieser alarmierte sofort einen Notarzt. Tagelang lagen die beiden 76-Jährigen auf der Intensivstation.
Nach internationale Fahndung in Griechenland festgenommen
Währenddessen kamen die Ermittler einer Mordkommission dem mutmaßlichen Haupttäter auf die Spur. Sie werteten Telefondaten aus, sicherten seine DNA-Spuren am Tatort: an den Handfesseln. Der 37-Jährige wurde schließlich in Griechenland festgenommen. In Köln wurden außerdem eine Frau und ein weiterer Mann festgenommen. Gegen beide reichten die Beweise für eine Anklage aber nicht aus.
Kurz nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft Anfang März wegen zweifachen versuchten Mordes Anklage gegen den mutmaßlichen Haupttäter erhob, starb das männliche Opfer. Die Bonner Richter gaben ein Gutachten in Auftrag: Hängt sein Tod mit dem brutalen Angriff zusammen? Noch vor dem heutigen Prozessauftakt ist das Gutachten der Rechtsmedizin fertig.
Rechtsanwalt: Tod des Ehemanns ist auf Tat zurückzuführen
Das Bonner Landgericht schweigt zum Ergebnis der Untersuchung. Das bliebe dem Ergebnis der Beweisaufnahme vorbehalten. Offenbar ist der Ehemann aber an den Spätfolgen der Verletzungen gestorben. Das zumindest sagt Rechtsanwalt Thomas Hänsel. Er vertritt die Ehefrau des Verstorbenen, die in dem Strafprozess Nebenklägerin ist. "Das Gutachten bestätigt unserer Meinung nach, dass der Tod des Ehemanns meiner Mandantin tatsächlich auf die eigentliche Tat zurückzuführen ist. Das heißt, wir sprechen hier nicht nur über versuchten Mord, sondern auch über vollendeten Mord."
Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Im Prozess macht er keine Angaben zu seiner Person. Über sein mögliches Motiv rätseln Polizei und Staatsanwaltschaft weiterhin. Offenbar wurde weder Schmuck noch Bargeld gestohlen.
Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes möglich
Insgesamt sechs Verhandlungstage sind für den Prozess terminiert worden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.
Unsere Quellen:
- Bonner Staatsanwaltschaft
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 15.04.2024 auch im Fernsehen in der Lokalzeit aus Bonn.