Im März 2015 waren rund 1,7 Millionen Liter Gülle aus einem Tank des Landwirts aus Halver über einen Bach in die Neyetalsperre gelaufen. Die Talsperre gehört der EWR, eine Tochter der Remscheider Stadtwerke und zugleich Eigentümerin des Trinkwasserreservoirs.
Wupperverband und EWR bekommen Geld
Die Neyetalsperre von oben.
Die EWR war Klägerin in dem Zivilverfahren. Aus diesem Grund muss der Beklagte nun rund 190.000 Euro plus Zinsen an den Wupperverband und die Stadtwerketochter EWR zahlen. Das hat das Landgericht Hagen entschieden. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit.
Im Strafprozess freigesprochen
Unzählige Fische und Pflanzen waren verendet. Die Natur hat sich nach dem Unglück nicht vollständig erholt.
Tote Fische nach dem Gülleunfall in der Neyetalsperre.
In einem Strafprozess vor sechs Jahren, ebenfalls vor dem Landgericht Hagen, war der Landwirt aus Halver aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Gülle selbst abgelassen hat.
In dem Zivilprozess jedoch verurteilte das Gericht ihn nun zu der Geldstrafe. Unter anderem, weil der Angeklagte eine Anlage mit wassergefährlichen Stoffen in der Nähe einer Trinkwassersperre betreibt. Beide Seiten können noch Einspruch gegen das Urteil einlegen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Hagen