Stadt muss für Ruhe am Brüsseler Platz sorgen

Lokalzeit aus Köln 28.09.2023 02:36 Min. Verfügbar bis 28.09.2025 WDR Von Jochen Hilgers

Brüsseler Platz in Köln: Stadt muss Lärmschutz garantieren

Stand: 30.09.2024, 11:44 Uhr

Die Stadt Köln muss für Ruhe am belebten Brüsseler Platz sorgen. Das hat jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Von Jochen Hilgers

Mit der Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Anwohnende kämpfen seit mehr als 10 Jahren darum, den Lärm zu verhindern, der auf dem Platz im Kölner Zentrum oft bis in die tiefe Nacht herrscht.

Der Brüsseler Platz ist vor allem bei jungen Leuten nicht nur am Wochenende ein beliebter Treffpunkt. Die Stadt muss nun durch Maßnahmen, wie Alkoholverbote oder sogar Einzäunung des Platzes für Ruhe sorgen. Die konkrete Umsetzung ist noch offen.

Urteil aus Münster bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht hat damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster bestätigt. Das hatte schon im September 2023 entschieden, dass die Stadt Köln effektive Maßnahmen ergreifen muss, um den Lärm auf dem Brüsseler Platz zu reduzieren. Und zwar zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens.

"Urteil ist überfällig"

Karl-Josef Wallmeyer erfuhr damals durch einen WDR-Reporter von dem Urteil. Wallmeyer ist Anwohner und in einer Bürgerinitiative aktiv, die für Nachtruhe auf dem Brüsseler Platz kämpft. Das Urteil aus Münster sei überfällig, sagte er in Anspielung auf das seit mehr als fünf Jahren anhängige Verfahren. Trotzdem äußerte Wallmeyer Zweifel, ob die Stadt auch die vom Gericht auferlegten Konsequenzen durchziehen wird. Denn die sind erheblich.

Maßnahmen bis Räumung oder Sperrung des Platzes

Das Ordnungsamt müsse verstärkt tätig werden, zur Not mit Unterstützung durch die Polizei, um für Ruhe zu sorgen. Gegebenenfalls komme dafür ein Alkoholverbot in Frage, das durchgesetzt werden müsse. In Betracht komme auch ein nächtliches Verweilverbot, schreibt das OVG in seinem Urteil. Als letztes Mittel auch eine Sperrung des Platzes.

Szenetreff seit 2005

Die Kläger, allesamt Anwohnende am Brüsseler Platz, sind laut Oberverwaltungsgericht gesundheitsgefährdenden Geräuschimmissionen ausgesetzt. Wer den Brüsseler Platz kennt, weiß, wovon die Münsteraner Richter schreiben. Mitunter bis weit nach Mitternacht versammeln sich dort hunderte überwiegend junge Menschen in lauen Sommernächsten und feiern. Es sei seit 2005 ein Szenetreffpunkt, so die Richter. Die Außengastronomie muss zwar spätestens um 23.30 Uhr schließen, danach bleiben die Menschen aber häufig mit Kiosk-Bier auf dem Platz.

Rechtswidriges Verhalten

Das OVG hat sogar Bußgelder angedroht, wenn die Stadt untätig bleiben sollte. "Die Entscheidung der Stadt Köln, keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der Kläger vor gesundheitsgefährdenden Lärm zur Nachtzeit zu ergreifen, ist rechtswidrig", heißt es wörtlich in seltener Eindeutigkeit.

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