21-Jährige vom Nachbarn vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft für Täter 01:36 Min. Verfügbar bis 18.03.2027

21-Jährige vom Nachbarn vergewaltigt: Zwölf Jahre Haft für Täter

Stand: 18.03.2025, 16:33 Uhr

Das Landgericht Mönchengladbach verurteilt einen vorbestraften Täter zu zwölf Jahren Haft. Der Vergewaltigungsfall sorgte für Aufsehen.

Von Martin Höke

Vor acht Monaten hatte in Viersen ein Vergewaltigungsfall für Aufsehen gesorgt. Das heute 22-Jährige Opfer hatte sich damals gefesselt und geknebelt zu ihrem Tablet gerobbt, es mit der Nase geöffnet und Hilferufe abgesetzt. Heute hat das Landgericht Mönchengladbach den einschlägig vorbestraften Täter wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraubs (also Geiselnahme) zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Öffentlichkeit bei Plädoyers ausgeschlossen

Um die Intimsphäre und den persönlichen Lebensbereich des Vergewaltigungsopfers zu schützen, wurde die Öffentlichkeit während der Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreterin und Verteidigung ausgeschlossen. Die Strafkammer entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.

Der Täter hinter einer Aktenmappe vor Gericht | Bildquelle: Martin Höke

Zur Begründung für das Strafmaß nannte die Vorsitzende Richterin nicht nur die langfristige Traumatisierung des Opfer. Sie hob auch "das planvolle Vorgehen des Angeklagten" und "die Vielzahl der von ihm verwirklichten Straftatbestände" hervor.

Geständnis und erdrückende Beweislage

Die Beweislage ließ ohnehin kaum Zweifel an der Schuld des 53-jährigen Mannes. Er hatte bereits im Ermittlungsverfahren gestanden und im Prozess bereits am zweiten Verhandlungstag die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend eingeräumt.

Laut Anklage hatte er am Mittag des 7. August bei seiner Etagen-Nachbarin im dritten Stock des Viersener Mehrfamilienhauses geklingelt und sie wegen einer Schnittverletzung an der Hand um Hilfe gebeten. So konnte er die junge Frau überzeugen, ihm in seine gegenüberliegende Wohnung zu folgen.

Dort hatte der Mann die damals 21-Jährige gewürgt, gefesselt, mit einem Messer bedroht, geknebelt und vergewaltigt. Nachdem die junge Frau aus Angst die PIN ihrer Bankkarte verraten hatte, soll sie der 53-Jährige in ihre Wohnung gebracht und in eine Bettdecke eingewickelt haben. Diese hatte er mit Panzertape umwickelt, die Nachbarin geknebelt und zunächst in einen Kleiderschrank gesperrt.

Da die junge Frau die Tür offenbar durch starkes Wippen aufdrücken konnte, zog der Angeklagte die Fesseln nach und ließ sie auf dem Boden liegen.

Opfer konnte trotz Fesseln und Knebel Hilferufe absetzen

Während der Täter loszog, um das Konto seines Opfers zu plündern, konnte die gefesselte und geknebelte Frau im Wohnzimmer zu ihrem I-Pad robben. Es gelang ihr, das Gerät mit der Nase zu entsperren und mehrere Hilferufe an ihre Schwester und ihren Schwager abzusetzen. In den Audiodateien bat die junge Frau: "Bitte ruf die Polizei, mein Nachbar hat mich vergewaltigt und in meiner Wohnung gefesselt. Er kommt in fünf Minuten wieder."

Schwester und Schwager alarmierten die Polizei, die die 21-Jährige nach fast zweistündigem Martyrium befreien konnte. Der 53-Jährige wurde dank der genauen Täterbeschreibung wenig später von der Polizei auf der Strasse entdeckt. Als er mit einem Fahrrad flüchten wollte, wurde er von einem Passanten gestoppt.

Bei der Festnahme fanden die Beamten bei ihm die EC-Karte der jungen Frau. Geld habe er nicht erbeutet, erklärt die Staatsanwältin: "Er hatte sich bei der Eingabe der PIN-Nummer vertippt."

Täter ist einschlägig vorbestraft

Strafschärfend kam am Dienstag für den Mann hinzu, dass er die aktuelle Tat unter laufender Bewährung begangen hat. Das Amtsgericht Hamm hatte ihn bereits Mitte Februar 2024 wegen einer ähnlichen Tat zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Demnach soll er im Juli 2023, unter dem Vorwand, er müsse einen Autoschlüssel abholen, die Tochter seines damaligen Chefs in ihrer Wohnung überrumpelt, gewürgt und gefesselt haben. Dann hatte eine Bekannte bei dem Opfer geklingelt und so wohl Schlimmeres verhindert.

Das heute gegen den 53-Jährigen verhängte Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger hat keinen konkreten Antrag gestellt und will das Urteil zunächst mit ihm besprechen.

21-Jährige vom Nachbarn vergewaltigt WDR Studios NRW 18.03.2025 00:44 Min. Verfügbar bis 18.03.2027 WDR Online

Unsere Quellen:

  • Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
  • WDR-Reporter vor Ort