Ein Mitglied der rechten "Kaiserreichsgruppe" ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht fand den 50-jährigen ehemaligen Techniker aus Heiligenhaus der Mitgliedschaft in einer terroristischen inländischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens für schuldig.
Seit Festnahme auf freiem Fuß
Der seit seiner Festnahme im vergangenen Oktober bestehende Haftbefehl wurde aber unter Melde-Auflagen außer Vollzug gesetzt, so dass der Verurteilte zunächst wieder auf freiem Fuß ist. Ob er seine Reststrafe im offenen Vollzug verbüßen kann - wie von seinen Anwälten beantragt - wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Da sowohl die Verteidiger als auch die Vertreter der Anklage auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig. Im Anschluss an die Verhandlung wurde der verurteilte Familienvater von seiner Familie und Freunden mit Sekt empfangen.
Generalstaatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafe gefordert
Die Vertreterin der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt. Der Mann hatte im Prozess gestanden, er habe sich der rechtsterroristischen "Kaiserreichsgruppe" angeschlossen und deren Umsturzpläne unterstützt. Anschläge auf Stromtrassen und Entführung Laut Anklage wollte die "Kaiserreichsgruppe" mit Sprengstoffanschlägen die Stromversorgung in Deutschland wochenlang lahmlegen.
Anwälte: Unser Mandant ist ein "Papiertiger"
Zudem sollte demnach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführt werden. Die Umsturz-Aktion sollte ersten Planungen zufolge im Mai 2022 starten. Die Anwälte des Verurteilten hatten ihren Mandanten im Prozess als "Papiertiger" dargestellt, der kein "Reichsbürger" sei, "sondern ein auf Abwege geratener Corona-Gegner". Der ehemalige Haustechniker einer Landesklinik habe sich bei den Umstürzlern nur wichtig machen wollen. "Ich habe mich da so reingequatscht in den Blödsinn," sagte der Angeklagte. Eine geplante Entführung von Angela Merkel habe er abgelehnt. Aus Sicht des Senats ist der Angeklagte kein "originärer Reichsbürger, sondern jemand, der durch die Umstände radikalisiert wurde." Die Richter sehen bei dem 50-Jährigen auch keine Wiederholungsgefahr. Sie halten dem Installateur zugute, dass er gestanden und gegen Mitverschwörer ausgesagt hatte.
Keine Vorstrafen
Der Staatsschutzsenat berücksichtigte bei der Strafzumessung, dass der Verurteilte nicht vorbestraft war. Zudem habe eine Rolle gespielt, dass die "Kaiserreichsgruppe deutlich weniger gefährlich war als andere Gruppierungen und ihre Zukunft schon damals hinter sich hatte", erklärte der Vorsitzende. In Hamburg ist Anfang Juli bereits einer der Unterstützer der Gruppe zu einer 24-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz läuft seit über einem Jahr der Prozess gegen fünf mutmaßliche Rädelsführer.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter
- Nachrichtenagentur dpa