Die Verbraucherzentrale Velbert zieht Bilanz: In fast jeder dritten Beratung in 2023 ging es um Energie, Heizkosten und Stromrechnungen. Neben den Unsicherheiten zum Heizungsgesetz stellen Kunden immer wieder die Frage nach der Bezahlbarkeit ihrer Energiekosten.
Verdoppelt oder verdreifachte Abschlagszahlungen
Für viele Kunden haben sich die monatlichen Abschlagszahlungen so stark erhöht, dass sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. Ist ein Kunde mit der Zahlung im Rückstand, wird eine so genannte Abwendungsvereinbarung mit den Stadtwerken getroffen.
Verbraucherzentrale hatte sich erfolgreich eingesetzt
Darin wird eine Ratenzahlung der Schulden vereinbart. Die Stadtwerke Velbert hatten eine Frist von sechs Monaten festgelegt bis die Schulden getilgt werden sollen. Die Verbraucherzentrale setzte sich erfolgreich dafür ein, dass diese Frist auf zwölf bis 24 Monate verlängert wurde.
Raten müssen stemmbar bleiben, meint die Verbraucherzentrale
"Für die Verbraucher kommen auf die laufenden Energiekosten ja noch die Schuldenrate oben drauf. Die Raten müssen ja stemmbar bleiben", sagt Andreas Adelberger, Leiter der Geschäftsstelle Velbert und begründet damit die verlängerte Frist.
Keine Rate, kein Strom oder Gas
Falls ein Kunde diese Rate einmal nicht zahlen kann, wird ihm gekündigt und sein Anschluss gesperrt.
Kein weiteres Entgegenkommen der Stadtwerke
Deswegen will die Verbraucherzentrale, dass in diesem Fall das Kreditrecht angewandt wird. Dann würde dem Kunden erst der Anschluss gesperrt und gekündigt, wenn die zweite Ratenzahlung nicht kommt. Die Stadtwerke Velbert finden das wirtschaftlich nicht zumutbar.
Am 3. September soll der Fall vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verhandelt werden.