Einkaufen gehen, eine Runde joggen oder ein Spaziergang mit der Familie. Wer in seinem Job zu Hause in Bereitschaft ist, kann das normalerweise machen. Feuerwehrleute können das nicht. Das wollen die beiden Feuerwehrmänner aus Mülheim nicht hinnehmen und klagen.
Die Stadt Mülheim fordert als ihr Arbeitgeber, dass sie sich in ihrer Bereitschaft von Zuhause aus nur in einem bestimmten Radius bewegen. Wenn ihr Pieper losgeht, müssen sie außerdem innerhalb von anderthalb Minuten einsatzbereit im Auto sitzen.
Klage in erster Instanz abgewiesen
Die beiden Feuerwehrmänner sagen angesichts dieser starken Einschränkungen: "Die Bereitschaft muss voll als Arbeitszeit bezahlt werden." Aktuell bekommen sie in dieser Zeit nur einen Teil ihres Gehalts.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sah die Kriterien dafür, dass die Bereitschaft komplett als Arbeitszeit angerechnet wird, nicht erfüllt: Es hatte die Klage der beiden Feuerwehrmänner in erster Instanz abgewiesen.
Urteil verschoben
In zweiter Instanz entscheidet jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster. Am Montag wurde verhandelt, ein angekündigtes Urteil wurde aber verschoben. "Der Senat sieht noch Aufklärungsbedarf", sagt ein Gerichtssprecher auf WDR-Nachfrage. Dabei gehe es unter anderem um eine genaue Aufstellung über die Zeiten, die die beiden Feuerwehrmänner angerechnet bekommen wollen.
Das Urteil wird den Beteiligten in den nächsten Wochen zugeschickt. Eine weitere Verhandlung wird es in der Sache nicht geben. In einem ähnlichen Fall hatte der Europäische Gerichtshof vor drei Jahren einem Feuerwehrmann aus Offenbach recht gegeben. Andere Gerichte haben ähnliche Klagen aber auch schon abgewiesen.
Unsere Quellen:
- Oberverwaltungsgericht Münster
- Nachrichtenagentur dpa